Millionen Bundesbürger, welche sich bei der Alterssicherung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen wollen, sorgen bereits heute für den Ruhestand vor. Dabei findet man, neben der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und diverser anderer Formen einer privaten Rentenversicherung, bei vielen selbstständigen Unternehmern die sogenannte Rürup-Rente vor.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente basiert die Rürup-Rente nicht auf Umlagefinanzierung, sondern ist durch eine Versicherungsunternehmen kapitalgedeckt. Von allen anderen Formen der privaten Rentenversicherung unterscheidet sich die Rürup-Rente unter anderem darin, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt, die Ansprüche also nicht in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt werden können. Stattdessen ist die Rürup-Rente stets zu verrenten, das angesparte Kapital darf also nur ratenweise ausgezahlt werden.
Vorteile der Rürup-Rente
- Direkte Vorteile durch steuerlichen Sonderausgabenabzug
- Hartz-IV-Sicherheit – Droht eine Arbeitslosigkeit oder rutscht der Sparer sogar in Hartz-IV (ALG II) wird bei der Rürup-Rente das bereits angespartes Kapital in der Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt
- Auch im Falle einer Pfändung bleibt der Vertrag unberührt
- Flexibilität in der Besparung – In der Regel (hängt von den Gesellschaften ab) sind die Verträge jederezeit durch Einmalzahlungen besparbar
Nachteile der Rürup-Rente
- Die Rentenzahlungen werden in Abhängig vom jeweiligen Rentenbeginnnjahr nachgelagert versteuert
- Die Kündigung des Vertrags und die Auszahlung des „Rückkaufwertes“ ist ausgeschlossen
- Eine Übertragung des angesparten Kapitals auf einen anderen Anbieter (wie bei der Riester-Rente) ist selten möglich – Lediglich eine Beitragsfreistellung ist realisierbar
- Verstirbt der Vertragsihnaber vor oder auch nach Rentenbeginn verfällt das Kapital und geht der Versichertengemeinschaft zu (Der Abschluss einer Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente ist bei einigen Versicherungen allerdings auch möglich)
Fragen und Antworten zur Rürup-Rente:
Was genau ist eigentlich die Rürup-Rente?
Die Basisrente, im Volksmund auch als Rürup-Rente bekannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 durch eine Komission von Experten rund um den Ökonomen Bert Rürup ins Leben gerufen und ähnelt in Ihrer Ausprägung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung der Deutsche Rentenversicherung Bund.
Der maßgebliche Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei der Rürup-Rente in der Kapitaldeckung und eignet sich vor allem für Selbstständige oder all diejenigen, welche nicht die Riester-Rente in Anpsruch nehmen können.
Wann lohnt sich denn der Abschluss einer Rürup-Rente?
Eigentlich kann jeder eine Rürup-Rente abschliessen. Nur muss man klar feststellen, dass sich nicht undedingt eine Rürup-Rente für jeden Vorsorgewilligen lohnt und andere Formen der Altersvorsorge durchaus eine Alternative darstellen.
Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für diejenigen, die eine verhältnismäßig hohe steuerliche Belastung ihrer Einkünfte erfahren. In vielen Fällen sind dies dann vor allem Selbstständige, welche in Sachen Altersvorsorge sehr häufig komplett auf sich selbst gestellt sind. Dennoch können auch Angestellte von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente profitieren, da für jeden Steuerpflichtigen in Deutschland der gleiche Sonderausgaben-Abzug gilt.