Millionen Bundesbürger, welche sich bei der Alterssicherung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen wollen, sorgen bereits heute für den Ruhestand vor. Dabei findet man, neben der betrieblichen Altersvorsorge, der Rürup-Rente und diverser anderer Formen einer privaten Rentenversicherung, bei vielen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die sogenannte Riester-Rente vor.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente basiert die Riester-Rente nicht auf der Umlagefinanzierung, sondern ist immer kapitalgedeckt. Doch für welche Art der Riester-Rente sollte man sich entscheiden? Es gibt ja nun einmal bekanntlich fünf Formen der Riester-Rente, mit welcher man fürs Rentenalter vorzusorgen kann:
- Banksparplan
- Klassische Rentenversicherung
- Wohnriester-Bausparvertrag
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondssparplan
Riester-Rente – Einfach & verständlich erklärt
Vorteile der Riester-Rente
- Direkte Vorteile durch staatliche Zulagen und den steuerlichen Sonderausgabenabzug
- Hartz-IV-Sicherheit – Droht eine Arbeitslosigkeit oder rutscht der Sparer sogar in Hartz-IV (ALG II) wird bei der Rürup-Rente das bereits angespartes Kapital in der Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt
- Auch im Falle einer Pfändung bleibt der Vertrag unberührt
- Flexibilität in der Besparung – In der Regel (hängt von den Gesellschaften ab) sind die Verträge jederezeit durch Einmalzahlungen besparbar
- Attraktiver Hinterbliebenschutz für Witwen und Waisen
Nachteile der Riester-Rente
- Auszahlung der Riester-Rente nur in der EU möglich
- Die steuerliche Förderung des Vertrages führt zu einer nachgelagerten Versteuerung (kein wirklicher Nachteil – Erkläre ich Ihnen gerne!)
- Begrenzung des Eigenbeitrags auf 2.100 Euro jährlich (abzgl. der gewährten Zulagen)
- Rentenzahlung erst ab Endalter 62 möglich (Altverträge bis 2011 bis Endalter 60)
Fragen und Antworten zur Riester-Rente:
Was ist eigentlich die Riester-Rente?
Die Riester-Rente zählt wohl zu den bekanntesten und gleichzeitig attraktivsten Formen der privaten Altersvorsorge. Besonders zeichnet sich die Riester-Rente durch die staatliche Förderung in Form von Zulagen und der steuerlichen Absetzbarkeit im Vergleich zu sonstigen Vorsorgealternativen aus.
Wann lohnt sich denn der Abschluss einer Riester-Rente?
Viele Menschen in Deutschland stellen sich die Frage, ob sich der Abschluss einer Riester-Rente wirklich lohnt. Damit man eine vernünftige Antwort auf diese Frage geben kann, sollte man die Vorteile gegenüber den Nachteilen der Riester-Rente abwägen. Aber um das Fazit ein wenig vorweg zu nehmen:
In fast allen Fällen lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente im direkten Vergleich zu jeder anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Also welche Alternative gibt es denn im Vergleich zur Riester-Rente? Ungeförderte private Altersvosorge durch eine Lebensversicherung?
Vereinfacht gesagt lohnt sich schon der Abschluss einer Riester-Rente, weil sie staatlich gefördert wird. Alle anderen Formen der privaten Altersvorsorge bieten in der Regel entweder keine oder nur eine geringe staatliche Förderung. Die Riester-Rente hingegen sieht sogar bis zu vier Formen der Förderung durch den Staat vor:
- Grundzulagen
- Kinderzulagen
- Starterbonus
- Steuervorteile (Absetzbarkeit über §10a EStG)
Wer profitiert von der Förderung der Riester-Rente?
Nachfolgende Personengruppen haben einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung durch die Riester-Rente:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- pflichtversicherte Selbständige
- pflichtversicherte Landwirte (nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte)
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Empfänger von Amtsbezügen (z.B. Notare oder Minister)
- behinderte Beschäftige in staatlich anerkannten Werkstätten
- vollständig erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
- Familienangehörige, welche einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegen
Zusätzlich können auch unter gewissen Umständen nachfolgende Personen von der Riester-Rente und der Förderung profitieren:
- geringfügig Beschäftigte, welche privat auf den gesetzlichen Rentenversicherungssatz aufzahlen Kindererziehende, welche ihre Kindererziehungszeiten beantragt haben
- Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht sind innerhalb der Riester-Rente nicht förderberechtigt
- Ehepartner eines unmittelbar Zulagenberechtigten können jedoch auch die Förderung der Riester-Rente nutzen, wenn Sie einen eigenen Vertrag abschliessen und diesen mit dem Mindesteigenbeitrag der Riester-Rente von jährlich 60 Euro bedienen.
Wer hat keinen Anspruch auf Förderung innerhalb der Riester-Rente?
Keinen Anspruch auf Förderung haben folgende Personengruppen:
- nicht rentenversicherungspflichtige Studenten
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- freiwillig gesetzlich Versicherte
- Pflichversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
- geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, welche versicherungsfrei sind
- Personen, welche bereits eine Altersrente beziehen
Was ist der Mindesteigenbeitrag bei der Riester-Rente??
Die Basis für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags stellt das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres dar. Diesen Betrag teilt man dann durch 100 und multipliziert das Ergebnis dann mit Faktor 4. Zu guter letzt verringert sich dieser Betrag dann noch um den individuellen Zulagen, auf welche der förderberechtigte Anspruch hat. Das Ergebnis dieser Rechnung stellt dann den sognannten Mindesteigenbeitrag dar. Es gibt allerdings auch Fälle bei denen diese Rechnung aufgrund eines geringen Einkommens negativ ausfällt. In diesem konkreten Fall ist dann jedoch der sogenannte Sockelbeitrag (60 Euro jährlich) ausreichend und muss beim jeweiligen Anbieter einzuzahlt werden.
Kann man die Beiträge der Riester-Rente auch variieren?
Natürlich können Sie ihre Sparbeiträge innerhalb der Riester-Rente variieren. Dies ist auch von Jahr zu Jahr notwendig, da sich die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte ändern sowie auch neue Lebenssituationen (z.B. Geburt eines Kindes) dies notwendig machen. Ein guter Berater sollte einmal jährlich den Sparbeitrag seines Kunden kontrollieren, damit dieser immer in der optmimalen Förderung ist.
Aber auch finanzielle Engpässe können es nötig machen, dass der Sparbeitrag einer Riester-Rente verändern muss. Gerade aus diesem Grund ist es absolut notwendig, dass man sich für einen möglichst transparenten und güsntigen Vertrag (bezogen auf Abschlusskosten und Verwaltungskosten) entscheidet. Andernfalls könnte es bei Veränderung der Zahlweise zu unangenehmen Kosten führen.
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