Millionen Bundesbürger, welche sich bei der Alterssicherung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen wollen, sorgen bereits heute für den Ruhestand vor. Dabei findet man, neben der Riester-Rente, der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge, bei vielen Deutschen die klassische Form der privaten Altersvorsorge vor – nämlich die sogenannte private Rentenversicherung.
Entgegen der gesetzlichen Rentenversicherung basiert die private Rentenversicherung nicht auf einem umlagefinanzierten System sondern setzt auf Kapitaldeckung. Das bedeutet, dass jeder Sparer seine eigene Rente sich persönlich aufbaut und nicht heutige Rentner finanziert.
Fragen und Antworten zur privaten Rentenversicherung:
Was ist eigentlich eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung ist in aller Regel geschlossener Vertrag mit einem deutschen Lebensversicherungskonzern. Dieser Vertrag befindet sich in der dritten Schicht der Alterseinkünfte in Deutschland. Anders als zu den ersten zwei Schichten
- 1. Schicht – Basis-Versorgung (gesetzliche Rente, berufstständische Versorgungswerke,Rürup-Rente)
- 2. Schicht – staatlich geförderte Versorgung (betriebliche Altersvorsorge,Riester-Rente)
wird die dritte Schicht der Altersvorsorge im Alter nachgelagert anders versteuert. Ein privater Rentenversicherungsvertrag beinhaltet, dass im Leistungsfall eine lebenslange Rente vom Versicherer ausbezahlt wird bzw. der Kunde auch die Möglichkeit einer Kapitalabfindung hat. Somit ist die private Rentenversicherung ein häufig vorkommendender Vorsorgebaustein innerhalb der Rentenvorsorge in Deutschland. Bei Verträgen der privaten Rentenversicherung gibt es grundsätzlich zwei Varianten:
- Ansparvertrag – Bei der Ansparvariante werden monatlich oder jährlich Beiträge über die Vertragslaufzeit vom Sparer entrichtet
- Sofortrente – Bei der Sofortvariante zahlt der Versicherungsnehmer einen Einmalbeitrag und erhält dafür eine lebenslange Altersrente
Was leistet eigentlich eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist schlichtweg eine Ergänzung zur gesetzllichen Rentenversicherung und leistet eine lebenslange Altersrente. Die Betonung liegt wor allem auf „lebenslang“. Denn es völlig unerheblich dabei wie alt man wird, denn der Versicherer schließt sozusagen eine „Wette“ mit auf Ihre Lebenserwartung ab. Damit sichern Sie sich gegen das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ ab. Sicherlich leistet dies auch die gesetzliche Rente oder auch die Rürup-Rente (Basis-Rente), doch kann man eine private Rentenversicherung sich auch einmalig abfinden lassen. In einem solchen Szenario leistet der Versicherer eine einmalige Auszahlung in Höhe des Vertragswertes.
Welche Formen von privaten Rentenversicherungen gibt es?
Man unterscheidet generell zwei Formen der privaten Rentenversicherung:
- konventionelle Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung
Klassische Rentenversicherung
Bei konventionellen privaten Rentenversicherungen besteht die Rendite aus zwei unterschiedlichen Bausteinen. Zu einem aus dem Garantiezins und zum anderen aus der Überschussbeteiligung, welcher der Vorsorgewillige ebenfalls gutgeschrieben bekommt. Der Garantiezins ist dabei der Teil der Rendite, welcher dem Versicherten fest zugesichert wird, demzufolge garantiert ist.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Kombination aus einer fondsgebundener Kapitalanlage und Rentenversicherung. Abweichend zur konventionellen Rentenversicherung werden Beiträge in Investmentfonds angelegt, so dass auch deutlich höhere Renditen möglich sind. Der Garantiezins entfällt demzufolge. Da eine solch Form der Altersvorsorge jedoch auch ein gewisses Risiko für den Versicherten birgt, ist sie nicht unbedingt für jeden geeignet und eine individuelle Beratung sowie Betreuung ist absolut notwendig.
Welchen Vorteil hat eine konventionelle Rentenversicherung?
Bei der klassischen privaten Rentenversicherung sind sicherlich die garantierten Leistungen einer der großen Vorteile. Denn direkt bei Vertragsabschluss werden dem Versicherungsnehmer die über die Vertragslaufzeit verbindlich garantierten Leistungen dargestellt, wenn der Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit bespart wird. Oberhalb der Garantiezins beteiligt dann der Versicherer den Kunden dann noch mit der sogenannten Überschussbeteiligung sowie einem Schlussüberschuss für besonders vertragstreue Kunden. In der Regel sind auch einmalige Sonderzahlungen (Erbschaften, Prämien, usw.) möglich, welche die Rentengarantieleistung erhöhen. Beitragsfreistellungen oder Reduzierungen des monatlichen Zahlbeitrags verringern entsprechend den Garantiebetrag.
Welchen Vorteil hat eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung steht vor allem die Rendite im Fokus der Wahl. Sie bietet deutlich mehr Chancen auf ein höhere Vermögen im Rentenalter und bietet mit einer großen Fondsauswahl auch die nötige Möglichkeit antizyklisch auf Kapitalmarktentwicklungen zu reagieren. die fondsgebundene Rentenversicherung ist vor allem die perfekte Wahl für diejenigen, die
- genug Zeit haben für die Kapitalanlage mitbringen
- auf die langfristige Entwicklung der weltweiten Kapitalmärkte vertrauen
Wobei klar festgestellt werden sollte, dass letztendlich ein professionelles Fondsmanagement die Auswahl der Aktien übernimmt und der Vorsorgewillige sich ruhig zurücklegen, da der Kapitalmarkt schon alleine für einen arbeitet. Man kann aber auch Garantiefonds in solchen Verträgen hinterlegen um mindestens eine Beitragsgarantie des Versicherers zu bekommen. Davon rate ich allerdings ab, da Sicherheit und Garantie immer Rendite kostet.
Wie sieht eine Hinterbliebenenabsicherung bei einer privaten Rentenversicherung aus?
Natürlich hat eine private Rentenversicherung auch einen Hinterbliebenenschutz, damit Angehörige bei Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person nicht „leer“ ausgehen. Es kann eine sogenannte Rentengarantiezeit mit dem Versicherer vereinbart werden. Viele Versicherer bieten hier leider nur sehr kurze Rentengarantiezeiten an. Deshalb bevorzuge ich in diesem Bereich die AachenMünchener Lebensversicherung AG, welche in Ihren privaten Rentenversicherungstarifen eine Rentengarantiezeit bis zum „fiktiven“ 99 Lebensjahr der versicherten Person vereinbaren lässt. Die Rentengarantiezeit bezieht sich allerdings nur auf die Absicherung nach Rentenbeginn. Vor Rentenbeginn zahlt der Versicherer den Vertragswert an die Hinterbliebenen.