Millionen Bundesbürger, welche sich bei der Alterssicherung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen wollen, sorgen bereits heute für den Ruhestand vor. Dabei findet man, neben der Riester-Rente, der Rürup-Rente und diverser anderer Formen einer privaten Rentenversicherung, auch in sehr vielen Fällen die betriebliche Altersvorsorge vor. Denn besonders hier fördert der Staat die Rentenbildung für das Alter. Und das bereits seit 2002 mit der Umsetzung des Betriebsrentengesetzes.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente basiert die betriebliche Altersvorsorge nicht auf Umlagefinanzierung, sondern ist durch eine Versicherungsunternehmen kapitalgedeckt. Von allen anderen Formen der privaten Rentenversicherung unterscheidet sich die betriebliche Altersvorsorge vor allem in der Tatsache, dass immer der Arbeitgeber sowohl die Eigenschaft des Versicherungsnehmers als auch die Beitragszahlung übernimmt.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
- Die Beiträge zur Entgeltumwandlung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl steuer- als auch sozialversicherungsbefreit.
- Hartz-IV-Sicherheit – Droht eine Arbeitslosigkeit oder rutscht der Sparer sogar in Hartz-IV (ALG II) wird bei der betrieblichen Altersvorsorge das bereits angespartes Kapital in der Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt
- Auch im Falle einer Pfändung bleibt der Vertrag unberührt
- Flexibilität in der Besparung – In der Regel (hängt von den Gesellschaften ab) sind die Verträge jederezeit durch Einmalzahlungen besparbar
- Attraktiver Hinterbliebenschutz für Witwen und Waisen
- Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge nicht verweigern, wenn es sich um eine reine Entgeltumwandlung handelt
- Bereits erworbene Ansprüche können bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden – Falls dieser eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge nutzt oder einen anderen Anbieter vorschreibt hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Portierung für ab 2005 geschlossene Verträge
Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
- Durch die Absenkung des Bruttogehalts zahlt der Arbeitnehmer auch weniger Sozialabgaben und erwirb auch nur einen leicht verminderten Rentenanspruch aus ders gesetzlichen Rente
- Die steuerliche Förderung des Vertrages (Steuer- und Sozialversicherungfreiheit) führt zu einer nachgelagerten Versteuerung (kein wirklicher Nachteil – Erkläre ich Ihnen gerne!)
- Die betriebliche Altersvorsorge ist im Rentenbezug sowohl kranken- als auch pflegeversicherungspflichtig
- Rentenzahlung erst ab Endalter 62 möglich (Altverträge bis 2011 bis Endalter 60)
Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge:
Was genau ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Ursprünglich war die betriebliche Altersvorsorge mal eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern und wurde häufig sogenannte „Betriebsrente“ bezeichnet. Dieses Bild hat sich aber seit 2002 deutlich gewandel. Heutzutage ist eine betriebliche Altersvorsorge in der Regel zum größten Teil vom Arbeitnehmer selbst finanziert und wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Jedoch beteiligen auch mittlerweile viele Arbeitgeber in Deutschland mit festen oder flexiblen Zuschüsse. Häufig finden die Mitarbeiter dies in sogenannten Versorgungsordnungen wieder, welche innerbetrieblich fixiert worden sind.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altervorsorge?
Seit 2002 hat eigentlich jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf Umwandlung eines Teils seines Gehaltes. Dies wird als Entgeltumwandlung bezeichnet und der Arbeitnehmer kann so Beiträge für Zusatzrente im Alter sparen. Auch die Umwandlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in einigen Fällen, neben der klassischen monatlichen Entgeltumwandlung, betrieben.
Wie genau funktioniert denn eine Entgeltumwandlung?
Vom Prinzip her wandelt ein Arbeitnehmer einfach ausgedrückt direkt ein Teil seines Bruttoarbeitslohns und/oder seiner Sonderzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge um. Abweichend zum normalen „privaten“ Weg zahlt nicht der Arbeitnehmer die Beiträge direkt an die Vorsorgegesellschaft, sondern hier übernimmt der Betrieb diese Zahlung.