Betriebliche Altersvorsorge – Steigende Förderung in 2017
Mit Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich im Jahr 2017 auch das steuerfreie Beitragsvolumen nach § 3 Nr. 63 EStG wie folgt:
Jährlich 4.776,00 Euro (2016) auf € 4.848,00 Euro (2017)
bzw. Monatlich 398,00 Euro (2016) auf 404,00 Euro (2017)
Für Sie als Arbeitgeber kann eine Betriebsrente ein interessantes Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sein.
Insbesondere junge Menschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft im Alter. Allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der Lebensstandard im Alter in vielen Fällen nicht halten. Lebenslange Ausgaben müssen durch lebenslanges Einkommen gedeckt werden. Das Problem: Oftmals fehlt das Geld für eine private Vorsorge. Durch einen Zuschuss im Rahmen einer Betriebsrente treffen Sie den Bedarf Ihrer Mitarbeiter und können sich dadurch positiv von Ihrer Konkurrenz abheben. Das beste daran – Dieser Zuschuss kann für die kostenneutral gestaltet werden! – Ihre Mitarbeiter profitieren durch die Betriebsrente zudem von einer erheblichen staatlichen Förderung. In vielen Fällen gibt der Staat mehr als 50% Zuschuss in Form von Steuer- und Sozialversicherungsersparnis hinzu.
Beispiel:
Ein 30-jähriger Arbeitnehmer, 2.500 Euro Bruttogehalt, Steuerklasse I/0, wandelt monatlich 100 € seines Bruttogehaltes in eine Direktversicherung um. Sein Arbeitgeber gibt die Sozialversicherungsersparnis (für ihn liquiditätsneutral) als Beitragszuschuss an den Arbeitnehmer weiter. Im Beispielfall verzichtet der Arbeitnehmer auf 51,85 Euro seines Nettogehaltes und erhält im Austausch dafür einen Gesamtbeitrag zur Verbesserung seiner Altersversorgung in Höhe von 119,30 Euro. Dafür kann er mit 67 Jahren eine zusätzliche monatliche Altersrente in Höhe von 531,00 Euro erhalten.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer staatlich geförderten Betriebsrente unterstützen möchten, berate ich Sie als Unternehmens- und Vermögensberater.
Ich berate Sie gerne – Rufen Sie mich einfach an!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG