Sturmschäden schnell melden
Es ist noch nicht lange her, da zog das Sturmtief „Axel“ über die Ostseeküste und hinterlies vielerorts nicht unerhebliche Spuren. Für die meisten dieser Schäden gibt es Versicherungen – Doch muss man auch wissen, wann diese greifen und zahlen.
Ob die Betroffenen wirklich das Geld von den Versichern bekommen, hängt maßgeblich davon ab, wodurch der Schaden zu Stande kam. Eine Gebäude- oder Hausratversicherung bietet zunächst einmal grundsätzlich Schutz Feuer, Leitungswasser sowie Sturm & Hagel.
Doch was ist nötig dafür, dass eine Versicherung auch für Schäden durch aus Naturgefahren wie beispielsweise Überschwemmung aufkommt? Sicherlich haben Sie schon von den so genannten Elementargefahren gehört. Diese müssen in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden, um auch diese Gefahren abzusichern.
Schnellstmöglich Schäden dokumentieren
Ich kann nur jedem Betroffenen sich direkt an seinen Berater bzw. an die Versicherungsgesellschaft zu wenden. Zwar gibt es keine genaue Fristen, die Meldung kann auch Online oder per Telefon erfolgen, doch sollte man bei der Dokumentation immer hilfreiche Fotos oder gar Smartphonevideos erstellen. Zeitnah auch schon aufgrund der Tatsache, dass der Versicherer, gerade bei größeren Schäden, das Recht hat den Schaden zu selbst zu begutachten. Daher sollten Versicherte mit ihr klären, ob und welche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden dürfen. Ich kann nur jedem Geschädigten davon abraten den Schaden erst zu beseitigen und dann zu melden.
Auch eine detaillierte Aufstellung von beschädigten Dingen und Gegenständen ist ratsam. Vermeiden Sie es unbedingt beschädigte Gegenstände ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Versicherungsunternehmen zu entsorgen. Welche