Neues Jahr – Neue Höchstgrenzen – Steigerung der Förderung in der bAV in 2017
Mit Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich im kommenden Jahr auch das steuerfreie Beitragsvolumen
nach § 3 Nr. 63 EStG wie folgt:
Für Sie als Arbeitgeber kann eine Betriebsrente ein interessantes Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sein. Insbesondere junge Menschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft im Alter. Allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der Lebensstandard im Alter in vielen Fällen nicht halten. Lebenslange Ausgaben müssen durch lebenslanges Einkommen gedeckt
werden. Das Problem: Oftmals fehlt das Geld für eine private Vorsorge. Durch einen Zuschuss im Rahmen einer Betriebsrente treffen Sie den Bedarf Ihrer Mitarbeiter und können sich dadurch positiv von Ihrer Konkurrenz abheben.
Das Beste daran – Dieser Zuschuss kann für Sie konstenneutral gestaltet werden
Ihre Mitarbeiter profitieren durch die Betriebsrente zudem von einer erheblichen staatlichen Förderung. In vielen Fällen gibt der Staat mehr als 50% Zuschuss in Form von Steuer- und Sozialversicherungsersparnis hinzu. Gerade in Zeiten der Nullzinspolitik ist die Betriebsrente daher eine äußerst attraktive Form der Vorsorge.
Beispiel:
Ein 30-jähriger Arbeitnehmer, 2.500 € Bruttogehalt, Steuerklasse I/0, wandelt monatlich 100 € seines Bruttogehaltes in eine Direktversicherung um. Sein Sozialversicherungsersparnis (für als Beitragszuschuss an den Arbeitnehmner weiter. Im Beispielfall verzichtet der Arbeitnehmer auf sein 51,85 Euro (*1) Nettogehaltes und erhält im Austausch dafür einen Gesamtbeitrag zur Verbesserung seiner Altersversorgung Höhe von 119,30 €. Dafür kann er mit 67 Jahren eine zusätzliche monatliche Altersrente in Höhe von 531,00 Euro (*2) erhalten.
(*1) Steuertarif und Sozialversicherungsrechengrößen Stand 2017.
(*2) Tarif BRGV, Geburtsdatum 01.01.1987, Versicherungsbeginn 01.01.2017, Rentenbeginn mit Alter 67, Tarifstufe Einzeltarif, Beitragszahlungsdauer 37 Jahre, Wertentwicklung der Fondsanteile 6% p.a., Überschussverwendungsart im Rentenbezug: Rentenzuschlag/Rentenerhöhung. Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn 5 Jahre, Schieberegler 100% renditeorientiert. Die garantierte monatliche Rente beträgt 156,13 €. Die dargestellten möglichen Leistungen in der Zukunft basieren auf der Annahme gleichbleibender Wertsteigerungen der Fondsanteile und den für 2017 erklärten Überschussanteilsätzen. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken und können nicht garantiert werden. Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und ggf. der Sozialversicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG