Riester-Rente – So unverzichtbar für die Altersvorsorge
Vor allem bei Geringverdiener und Personen mit einer unterbrochenen Biographie während des Erwerbsleben wir das Thema Altersarmut immer prikärer. Dies gilt besonders für die Menschen in den neuen Bundesländern als auch für alleinerziehende Frauen.
Jedem in Deutschland sollte bekannt sein, dass das umlagefinanzierte Rentensystem in Deutschland schon seit einigen Jahren Schlagseite erlitten hat. Das Verhältnis der Beitragszahler gegenüber den Rentner sinkt und es wird immer schwerer auch in Zukunft die Renten auf dem heutigen Niveau zu halten. Aus diesem Grund gab es im Jahr 2002 bereits eine Rentenreform bei der auch die Riester-Rente mit eingeführt wurde. Bereits damals wurde seitens der Regierung unterstrichen, dass es eine Notwendigkeit hin zur privaten Altersvorsorge gibt.
Die Riester-Rente kann auch eine sehr positive Bilanz nachweisen, denn über 16,5 Millionen Verträge wurden bis dato abgeschlossen. Trotz der kurzen Zeit aus meiner Sicht eine hohe erfolgreiche Durchdringungsquote und ein voller Erfolg.
Die Riester-Förderung erfolgt durch Steuervorteilen und Zulagen. Die Zulagen werden seitens des Rententrägers direkt in den Vertrag eingezahlt. Die Steuervorteile bekommt man über den Sonderausgabenabzug innerhalb der Einkommenssteuererklärung. Vor allem für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Alleinerziehende ist die Riester-Rente absolut unverzichtbar geworden. Aber auch Besserverdienende können sich nicht beklagen. Über den Sonderausgabenabzug erreichen Sie schon ab einem Einkommen von ca. 70.000 Euro/pro Jahr die höchste Förderquote von 43% über den Sonderausgabenabzug.
Da die Ansparphase der Riester-Rente komplett steuerfrei vonstatten geht, muss man als Rentner diese im Rentenbezug nachgelagert besteuern. Doch das ist kein Problem sondern eher ein Pro-Argument – Denn in der Regel liegt das Einkommen aus dem Erwerbsleben und selbstverständlich auch der Steuersatz darauf deutlich höher als im Rentenbezug.