Wer BU sagt, der muss auch AU sagen
Vor lauter Begeisterung für das Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollten sich Verbraucher auch mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit (AU) beschäftigen. Denn was passiert wenn man außerhalb der Lohnfortzahlung ist aber noch nicht wirklich berufsunfähig ist. Vielen fehlt dann die nötige Liquidität um den gewohnten Lebensstandard zu führen, da das gesetzliche Krankengeld eine Versorgungslücke zwischen dem Netto nach Lohnfortzahlung offen lässt. Diese Lücke sollte man möglichst durch ein privates Krankentagegeld in Form einer Versicherung absichern und schließen. Oftmals wird dieses aber auch vergessen.
Deshalb gebe ich Ihnen einen kurzen Einblick, was passiert wenn Sie plötzlich nicht mehr erwerbstätig sein können:
- Im ersten Schritt sind Sie zunächst einmal über 6 Wochen lang durch die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber auch eine längere Lohnfortzahlung gewährleisten. Doch in der Regel sind es 6 Wochen. Während dieser Zeit bekommen Sie ganz normal Ihren Lohn weitergezahlt und erhalten auch das gleiche Netto wie vor der Erwerbs- bzw. Arbeitsunfähigkeit.
- Nach den 6 Wochen erhalten Sie dann ein sogenanntes Krankengeld. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist, stationär im Krankenhaus behandelt wird, sich in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung befindet oder wegen der Pflege eines kranken Angehörigen nicht arbeiten kann. Die Zahlung erfolgt von dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt oder die Behandlung beginnt. Wenn der Versicherte Lohnfortzahlung erhält, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 80% des letzten regelmäßigen Arbeitsentgelts und wird zeitlich unbegrenzt gezahlt; innerhalb von drei Jahren jedoch nur für 78 Wochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit besteht.
- Spätestens dann sollte feststehen, ob eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden kann. Leider gibt es viele Versicherer, welche erst nach 24 Monaten zahlen. Fragen Sie einfach mal bei Ihrem Finanzberater bzw. Vermögensberater nach!
Immer wieder hört man von Problemen bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente. Der Krankenversicherer stellt die Zahlung ein, der Leistungsträger der Berufsunfähigskeitsrente hat jedoch noch nicht abschliessend geprüft. Sie Folge sind Wochen oder gar Monate mit hohen Einkommenslücken.
Persönlich empfehle ich als Vermögensberater/Finanzberater die Kombination aus einer Krankentagegeldabsicherung der Central Krankenversicherung AG und der mehrfach ausgezeichneteten Berufsunfähigkeitsversicherung der AachenMünchener Lebensversicherung AG. Im Ernstfall kümmert sich die AachenMünchener um einen reibungslosen Übergang vom Krankentagegeld der Central zur Berufsunfähigkeitsrente. Durch schnellen unkomplizierten Service aus einer Hand ist Ihr Kunde jederzeit finanziell versorgt.