Riester-Rente und die Kinderzulage
Vor allem Familien mit Kindern profitieren überpropotional durch die staatliche Förderung der Riester-Rente. Dies ist allgemein bekannt und durch die Zulagen begründet. Für jedes Kind erhalten Förderberechtigte eine jährliche Zulage. Diese richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Vor dem 01. Januar 2008 geborene Kinder werden jährlich durch eine Kinderzulage von 185 Euro gefördert. 115 Euro mehr, also 300 Euro pro Kind erhalten Eltern, dessen Sprößling nach dem 01. Januar 2008 geboren wurde.
Doch wer erhält die Kinderzulage?
Die Kinderzulage in der Riester-Rente erhält immer das jenige Elternteil, welches auch das Kindergeld von der Familiekasse erhält. In der Regel ist dies die Mutter. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass die Mutter den Zulagenanspruch an den Vater des Kindes abzutreten, falls sie keine eigene Riester-Rente abschliessen möchte oder eine bessere Kombination innerhalb der Familie (bezogen auf den Mindesteigenbeitrag) möglich ist. Doch meistens ist es doch eher sinnvoll, dass die Mutter die Kinderzulage erhält, da sie ohnehin in der Vielzahl der Fälle die geringere Altersrente zu erwarten hat.
Was passiert bei der Riester-Rente nach einer Scheidung?
Auch für den Falll einer Scheidung hat der Gesetzgeber klar geregelt wer die Zulage vom Staat erhält. In einem solchen Fall bekommt derjenige die Kinderzulage, der im ersten Monat eines Jahres Anspruch auf das Kindergeld hatte. Sollte ein Kind bzw. die Kinder in einem laufenden Jahr zum nicht begünstigten Elternteil ziehen, so kann für das kommende Jahr die Berechtigung auf diesen Riester-Sparer übertragen werden.
Beispielrechnung zum Thema Kinderzulage:
Für die volle staatliche Förderung sollten Riester-Sparer den sogenannten Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen. Der Mindeteigenbeitrag entspricht vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens abzüglich der erhaltenen Zulagen. Bei einem fiktiven Monatsgehalt von 2.000 Euro wären dies knapp 10 Euro im Monat, wenn man unterstellt, dass der Riester-Sparerin zwei Kinder (1x vor 2008 geboren + 1x nach 2008 geboren) und 24 Jahre alt ist. Folgende Zulagen würde sie erhalten:
- 154 Euro Grundzulage
- 485 Euro Kinderzulage
- 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus
Der Berufseinsteiger-Bonus wird einmalig im ersten Riester-Jahr an alle Sparer gezahlt, die das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Fazit:
Vor allem für Familien mit Kindern gibt es pro Kind und pro Jahr bis zu 300 Euro an staatlicher Förderung hinzu. Trotz der lang andauernden Kritik bleibt hier festzuhalten, dass diese staatliche Altersvorsorge sich auf jeden Fall lohnt. Sprechen Sie mich gerne an! Ich berechne ihre persönliche Situation!