Erfolgsfaktor BU-bAV
Fachkräftemangel ist ein kritischer Erfolgsfaktor
Ein erfolgreiches Unternehmen benötigt gut ausgebildete Fachkräfte. Das gilt auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie konkurrieren mit Großunternehmen, die neben einer leistungsgerechten Bezahlung oftmals weitere Sozialleistungen anbieten.
Absicherung der Arbeitskraft und der Gesundheit heiss begehrt
Die Absicherung der Arbeitskraft und Hilfen bei gesundheitlichen Problemen der Mitarbeiter sind Themen, mit denen ein Arbeitgeber punkten kann.
Für Arbeitnehmer/-innen stellt der dauerhafte Verlust der Arbeitskraft oder die zeitweise Beeinträchtigung durch Krankheit existenzielle Risiken dar. Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten allein reichen nicht mehr für den Lebensunterhalt aus.
Die Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb bietet Vorteile:
- Je nach Unternehmensgröße Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen und / oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Statt privater Vorsorge Arbeitskraftabsicherung als zusätzliche Sozialleistung
- Nutzung staatlicher Förderung
Lohnt sich das für den Arbeitgeber?
Unabhängige Untersuchungen bestätigen die Wertschätzung betrieblicher Absicherungsmaßnahmen. Arbeitnehmer schätzen die Zusatzleistungen hoch ein, die der Arbeitgeber z. B. für das Alter oder für den Fall der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit anbieten kann.
Die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie belasten damit weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber mit zusätzlichen Lohnnebenkosten. Dass die Förderung äußerst attraktiv ausfallen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel für 1.000 € mtl. Berufsunfähigkeitsrente (bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG): Der 35-jährige Industriefacharbeiter spart im o. g. Beispiel im Verhältnis zum Beitrag einer ungeförderten Absicherung mehr als 48 %.
Muss der Arbeitgeber Haftungsrisiken fürchten?
Mitunter scheuen Arbeitgeber die betriebliche Arbeitskraftabsicherung aus Angst vor Haftungsrisiken, gerade wenn es um die Frage der Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht. Diese Angst ist bei der AachenMünchener unbegründet.
- Die AachenMünchener gestaltet ihr Produkt so, dass arbeitsrechtlich zugesagte Leistungen sich auf die Leistungen des Versicherungsvertrags beschränken.
- Der Mitarbeiter erhält durch die im Versicherungsvertrag zu seinen Gunsten festgelegte sogenannte Bezugsberechtigung im Leistungsfall eine eigene Klagebefugnis gegen die AachenMünchener. Im Fall eines Rechtsstreits um die Leistungspflicht wird der Arbeitgeber nicht in ein Gerichtsverfahren mit der AachenMünchener oder dem Arbeitnehmer gezwungen.
Ergänzung der Arbeitsabsicherung durch Krankentagegeldversicherung
Nicht nur eine dauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern auch längere Krankheit mit Krankengeldbezug schränkt die finanzielle Situation des Arbeitnehmers ein. Hier kann z. B. das Anbieten von Krankentagegeldversicherungen über den Betrieb als Mitarbeiterbindungsprogramm eingesetzt werden.
Fazit
- Betriebliche Absicherungsmaßnahmen genießen hohes Ansehen bei den Mitarbeitern.
- Viele Arbeitnehmer/-innen verfügen nur über eine unzureichende Absicherung. Hier können auch kleine und mittlere Betriebe im Wettbewerb um gute Fachkräfte attraktive Maßnahmen ergreifen.
- Der Staat fördert diese Maßnahmen durch Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Günstige Beeinflussung des Betriebsklimas
- Absenkung der Fluktuationskosten möglich
- Haftungsminimierung mit dem richtigen Produktpartner
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG