Vertragsmanagement – korrekte Bemessung von Versicherungssummen
Wenn Sie Ihren Geschäftsinhalt (Einrichtung, Waren, Vorräte etc.) versichern wollen, werden Sie immer nach der gewünschten Versicherungssumme gefragt. Die Versicherungssumme soll den Wert der zu versichernden Sachen widerspiegeln und stellt die Begrenzung der Entschädigung dar, die Sie aus dem Versicherungsvertrag erhalten. „So einfach“, könnte man denken. Doch bei der Bemessung der Versicherungssumme kann es auch zu Fehleinschätzungen kommen, oder sie wird nicht entsprechend sich änderndem Bedarf angepasst. Weicht sie zu stark vom tatsächlichen Wert der versicherten Sachen ab, hat das Folgen für die Schadenregulierung. Deshalb kommt es vor allem darauf an, sie korrekt zu bestimmen und regelmäßig zu überprüfen.
Ideal: Versicherungssumme = Versicherungswert
Bei der Schadenversicherung geht man in den meisten Fällen von einer sogenannten Vollwertversicherung aus, das heißt, es soll möglichst der volle Wert der zu versichernden Sache(n) versichert werden. Dieser Wert soll sich in der Versicherungssumme niederschlagen. Wenn Sie Ihr Inventar, Ihre Waren und Ähnliches gegen Schäden versichern wollen, dann sollte dies in Gänze, also zum vollen und tatsächlichen Wert, geschehen.
Denn versichern Sie, gleich ob wissentlich oder aufgrund einer Fehleinschätzung, etwa nur die Hälfte des tatsächlich vorhandenen Wertes, spricht man von einer Unterversicherung. Und diese hat im Schadenfall Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigungszahlung.
Wenn die Versicherungssumme nicht stimmt …
Im Schadenfall lässt sich bei einer Unterversicherung nicht feststellen, welche Hälfte des tatsächlichen Wertes versichert gewesen ist. Die Folge ist, dass die Entschädigungsleistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert gekürzt wird. Ist also nur die Hälfte des tatsächlichen Wertes von der Versicherungssumme erfasst, wird auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens reguliert.
Die Ursachen für eine Unterversicherung können sehr unterschiedlich sein. Oft geraten Betriebe über die Jahre schleichend in eine Unterversicherung. Es werden über einen größeren Zeitraum immer wieder neue Anschaffungen und Investitionen in Einrichtung, Maschinen, Informationstechnik oder Ähnlichem getätigt, was natürlich den Gesamtwert der zu versichernden Sachen steigen lässt. Ein Teil davon wird zwar von der standardmäßigen Vorsorge in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme kompensiert. Lässt man jedoch solche Wertveränderungen über Jahre oder bei größeren Investitionen außer Acht, ist die Grenze schnell erreicht. Wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann sich dies im Schadenfall böse rächen.
Wie lässt sich eine Unterversicherung verhindern?
Ein probates Mittel gegen die schleichende Unterversicherung, vor allem aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen (Inflation), ist die sogenannte Dynamik. Diese Vereinbarung regelt, dass sich die Versicherungssumme jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Dieser richtet sich nach der Entwicklung der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte. Die AachenMünchener bietet diese Dynamik zum Schutz der Versicherungsnehmer standardmäßig in ihren Produkten an. Bei einigen Produkten ist mit Hinweis auf die Gefahr der Unterversicherung der Ausschluss auf ausdrücklichen Wunsch jedoch auch möglich. Allerdings entfällt dann die zusätzlich von der AachenMünchener angebotene Vorsorge in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme.
Natürlich können die Versicherungssummen jederzeit verändert werden, wenn sich aufgrund einer Investition oder bei Wegfall von Teilen des Geschäftsinhaltes der Versicherungswert deutlich verändert. Die Versicherungssumme kann demnach auch zu hoch sein und deutlich über dem tatsächlich vorhandenen Wert liegen. In diesem Fall spricht man von einer Überversicherung. Daraus erwächst Ihnen so gesehen kein Nachteil in einem Schadenfall, jedoch bleibt die Entschädigung auf den tatsächlichen Schaden begrenzt, und Sie zahlen Beitrag für einen Teil der Versicherungssumme, den Sie nicht benötigen. In jedem Fall empfiehlt es sich, die vereinbarte Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen beziehungsweise überprüfen zu lassen, um eine Unterversicherung zu verhindern. Um nicht schleichend in eine Unterversicherung zu geraten oder aufgrund weg gefallener Risiken dauerhaft überversichert zu sein, so dass Sie mehr Beitrag zahlen, als Sie müssten, raten ich Ihnen die Versicherungsumme regelmäßig, zum Beispiel in einem jährlichen Gespräch , überprüfen zu lassen und bei Bedarf anzupassen.
Oft hilft ein solches Jahresgespräch, auch anderweitigen Absicherungsbedarf festzustellen und Deckungslücken zu schließen. Ein häufig auftretender Aspekt ist beispielsweise die Versicherung der sogenannten weiteren Elementargefahren, zu denen auch die Überschwemmungsgefahr (zum Beispiel bei Starkregen) zählt. Gerade Versicherungsnehmer in normalerweise nicht so stark betroffenen Regionen mussten in diesem von schweren Unwettern begleiteten Jahr schmerzlich feststellen, dass sie keinen adäquaten Versicherungsschutz hatten und buchstäblich auf ihrem Schaden sitzen blieben. Ein regelmäßiges Gespräch mit einem nachhaltigen Berater hätte dies möglicherweise verhindern können.