Fensterscheibe durch Hagel zerstört – Wie ist das versichert?
Die Tage habe ich einen Anruf von einer Mandantin bekommen die völlig aufgelöst war und nicht mehr weiterwußte. Während Ihres Urlaubs gab ein schlimmes Sommergewitter mit starkem Hagel. Dabei ist eine große Fensterscheibe vom Hagel total zerstört worden. Doch das war nicht Ihr Problem, denn der Vermieter Ihrer Wohnung verlangte direkt von meiner Mandantin Schadensersatz, da seiner Auffassung nach, Sie vergessen hat die Rolläden zu schliessen. Dementsprechend fragte Sie sich, ob und wie diese Situation versichert sei.
Immer erst den Mietvertrag prüfen
Vom Grundsatz her sieht das BGB nur eine Haftung des Mieters vor, wenn sich dieser vertragswidrig (entsprechend gegenüber den Bestimmungen aus dem gültigen Mietvertrag) oder unsorgfältig von der Mietsache Gebrauch macht. Hagel stellt jedoch ein sogenanntes Elementarschadensereignis da, bei dem die Haftung des Mieters ausgeschlossen ist. Letztendlich bleibt dem Vermieter nichts anders übrig, als den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen. Ausser es besteht in der Wohngebäudeversicherung eine zusätzliche Elementarschadensdeckung. Dann könnte er diesen Schaden, aufgrund des Hagel, seiner Versicherung melden. Im schlimmsten Fall würde dann noch ein vertragsmäßig vereinbarter Selbstbehalt abgezogen werden.
Unabhängig davon stellt sich ohnehin die Frage ob der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt ist. Denn oftmals ist es durchaus günstiger eine gebrochene Scheibe zu ersetzen, als im schlimmsten Fall die Rolläden zu ersetzen. Falls der Vermieter dennoch auch Schadensersatz beharrt, nutzen Sie die Möglichkeit und melden diesen unberechtigten Anspruch einfach Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Denn diese hat, neben der Begleichung bei berechtigten Ansprüchen, auch eine Rechtsschutzfunktion bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.