Entspannt in den Urlaub durch ausreichenden Versicherungsschutz
Jeder, der seinen Urlaub ohne Stress und Sorgen genießen möchte, soll sich durchaus vor dem Urlaub überlegen, ob und wie er sich gegen Unfälle, Diebstahl und Krankheiten abgesichert hat. Gerne gebe ich hier konkrete Hinweise, welche Absicherung von nöten sein können:
Sonderfall Rücktritt von der Reise
Wenn ein Urlaub aufgrund von wichtigen Gründen wie Unfall, Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen abgesagt werden muss, ist es ratsam diese Unwegbarkeiten über eine Reiserücktrittsversicherung abzusichern. Diese erstattet dann die Stornokosten welche seitens des Reiseveranstalters entstehen. Darüber hinaus leistet eine Reiseabbruchversicherung die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen, für den Fall, dass man schon im Urlaub war und diesen aufrgund der vorbenannten Gründe abbrechen musste.
Verlust des Reisegepäcks durch Diebstahl
Kommt es zum Verlust, zur Beschädigung oder gar zur Zerstörung des Gespäcks, wäre es ratsam dieses vor dem Urlaub über eine Reisegepäckversicherung abgesichert zu haben. Was durch den Reiseveranstalters nicht erstattet, sollte dann über den Deckungsumfang der Versicherung versichert sein. Wird allerdings das Gepäck aus dem Hotelzimmer entwendet, schützt dagegen die eigene Hausratversicherung (sollte in einem guten Versicherungsschutz beinhaltet sein), welche selbstverständlich auch während des Urlaubs das eigene Hab und Gut daheim schützt.
Unfälle im Urlaub
Viele Menschen sind besonders im Urlaub aktiv, probieren neue Hobbies aus und bewegen gleichzeitig auch in einer gänzlich unbekannten Umgebung. All dies führt zu einem erhöhten Risiko, dass möglicherweise ein Unfall passiert. Eine private Unfallversicherung bietet dabei den optimalen Versicherungsschutz. Und dieses 24 Stunden am Tag sowie weltweit, egal ob man einen Unfall selbst verursacht oder dieser durch einen Dritten verursacht wird.
In den Urlaub mit dem eigenen PKW
Jeder, der mit seinem eigenen PKW in den Urlaub fährt, sollte möglichst die sogenannte „grüne Versicherungskarte“ immer dabei haben. Sicherlich ist diese nicht in allen Ländern Pflicht, dennoch dient sie als Nachweis für die bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung. Auch der europäische Unfallbericht sollte jeder Urlaubsreisende stets mitführen und gehört somit ins Reisegepäck.
Krankheit am Urlaubsort
Gerade bei Auslandsreisen, besonders außerhalb der Europäischen Union, ist es ratsam eine private Auslandskrankenversicherung zu besitzen. Falls es dann zu einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt kommt, muss der Versicherte zwar zunächst die Kosten selbst tragen, diese werden dann jedoch über die Auslandskrankenversicherung ersetzt. Wer lediglich nur gesetzlich krankenversichert ist muss damit rechnen, falls das Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, dass er auf den Kosten dann auch sitzen bleibt.