Risikomanagement bei Versicherungen
Viele Unternehmenspolicen sind löchrig wie ein schweizer Käse
Es besteht die Gefahr, dass Ihr Betrieb falsch oder unzureichend versichert ist. Dies kann im Schadenfall verheerende Folgen für Sie und Ihren Betrieb haben. Dagegen können Sie etwas tun.
Experten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte deutscher Unternehmen falsch oder lückenhaft versichert sind. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft fehlt es an einem ausgewogenen Risikomanagement oder es wurden falsche Schwerpunkte bei den Deckungskonzepten gesetzt. Die Absicherung reicht von Laptops über Firmenreisegepäck bis zu teuren Handyversicherungen. Großschäden und existenzielle Risiken wie etwa Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechungen nach einem Sachschaden oder Haftungsrisiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit zwar deutlich geringer ist, die dafür aber tatsächlich existenzbedrohend sein können, werden hingegen oft unzureichend bei der Absicherung berücksichtigt. Das heißt, häufig werden schlicht die falschen Risiken versichert.
Häufig in die Jahre gekommen
Weitere Ursachen sind veraltete, zu lang ungeprüfte bzw. nicht an die Änderungen im Betrieb angepasste Verträge, lückenhafte Deckungskonzepte oder zu geringe Versicherungssummen. Bei vielen Policen liegt bei genauerer Betrachtung der Vergleich mit einem löchrigen Schweizer Käse nahe.
Ursache und Wirkung
Die Folgen für Ihren Betrieb können dabei erheblich sein. Sind Versicherungssummen falsch bemessen bzw. nicht an die sich ändernde Betriebsausstattung angepasst worden und stellt sich im Schadenfall eine Unterversicherung heraus, kann mit erheblichen Kürzungen bei der Entschädigung zu rechnen sein. Teuer kann es auch werden, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Gesetzlich ist dann eine Kürzung der Entschädigung nach dem Mitverschuldensgrad vorgesehen.
Attraktive Versicherer verzichten jedoch in gewissem Maße auf diese Kürzung. Betriebe, die Inventar wie Maschinen und Geräte über lange Zeit und über jede Abschreibungsgrenze hinaus verwenden, haben im Schadenfall des Öfteren das Problem, dass bei Erreichen eines gewissen Zeitwertes die Entschädigung auch auf diesen begrenzt ist (sogenannter Zeitwertvorbehalt). Da fehlen bei der Entschädigung nach dem Zeitwert schon einmal 80 % zum Betrag, der zum Ersatzkauf einer neuen Maschine benötigt würde. In älteren Betriebshaftpflichtversicherungen sind oft jede Menge sogenannter Sublimits (Summenbegrenzungen für die Deckungserweiterungen) und Selbstbeteiligungen enthalten. In der Folge müssen Teile von berechtigten und versicherten Haftpflichtansprüchen aus eigener Tasche finanziert werden. Dies sind nur einige Beispiele, weswegen Ihr vertragliches Schutzschild Löcher haben könnte wie ein Schweizer Käse.
Was können Sie tun?
Können Sie sich sicher sein, dass keiner der genannten Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft? Lautet Ihre Antwort „Nein“? Dann stellen Sie Ihr derzeitiges Absicherungskonzept auf den Prüftstand!
Lassen Sie Ihren aktuellen Absicherungsbedarf professionell von mir als Vermögensberater überprüfen. Passt Ihr Deckungskonzept zu der aktuellen Risikosituation Ihres Unternehmens? Sind die Deckungsinhalte und Summen ausreichend? Diese und andere Fragen müssen beantwortet und entsprechend behandelt werden, um Ihre Risiken zu minimieren und bestehende Lücken zu schließen.
Meine Lösung für Sie – Die Unternehmenssicherungspolice
Die AachenMünchener hat Anfang des Jahres mit der UNTERNEHMENSSICHERUNGSPOLICE (USP) ein umfangreiches und flexibles Bündelprodukt mit hervorragenden Leistungen auf den Markt gebracht. Die USP kann genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten werden. Nach dem Bausteinsystem sichern Sie Ihren Betrieb richtig gegen Sach- und Haftpflichtrisiken über Ertragsausfall und Werkverkehr bis hin zur Tiefkühlgutversicherung ab. Die USP bietet einige Leistungshighlights, die viele der genannten „Löcher“ stopfen und so eine deutlich verbesserte Absicherung gewährleisten.
Zum Beispiel:
- Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden in der Sachversicherung – In der USP werden Schäden bis zu 20 % der Versicherungssumme (max. 1 Mio. €) vollständig reguliert, wenn diese grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
- Unterversicherungsverzicht in der Sachversicherung – Bei Schäden bis zu 20 % der Versicherungssumme (max. 1 Mio. €) wird keine Kürzung der Entschädigung vorgenommen, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen.
- Neuwertentschädigung in der Sachversicherung – Bei ordnungsgemäß gewarteter und in Gebrauch befindlicher Betriebseinrichtung in einwandfreiem und gepflegtem Zustand wird bei Wiederbeschaffung immer der Neuwert entschädigt.
- Weitgehender Verzicht auf Sublimits und Selbstbehalte – in der Betriebshaftpflicht Deckungserweiterungen, wie zum Beispiel Tätigkeitsschäden oder Schlüsselverlust, stehen so mit der vollen Versicherungssumme für Sachschäden zur Verfügung.
Der Einstieg in die USP ist jederzeit möglich, selbst wenn aktuell noch andere Versicherungsverträge bestehen. Durch die Differenzdeckung der AachenMünchener wird in vielen Fällen der aktuelle Versicherungsschutz um fehlende Leistungen erweitert oder der Deckungsumfang bestehender Leistungen erhöht. Zusätzlich bietet die AachenMünchener mit dem USP-Bonus interessante Beitragsvorteile.
Sprechen Sie mich einfach dazu an – Ich berate Sie gerne!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG