Paare – Auch ohne Trauschein kann man an Versicherungsbeiträgen sparen!
Durch eine neue Liebe verändert sich ja viel im Leben. Spätestens mit der Hochzeit sollte man sich dann auch Gedanken machen, inwieweit man auch Versicherungsverträge zusammenlegen kann und somit auch den einen oder anderen Euro an Beitrag sparen kann. Allerdings können auch bereits Paare ohne Trauschein durch zusammelegen von Policen Geld sparen.
Private Haftpflichversicherung
Deutlich günstiger als zwei einzelne (Single-)Verträge in der privaten Haftpflichversicherung sind Paarverträge bzw. Familienpolicen. Der Partner kann dort teilweise nur gegen einen geringen Aufschlag mitversichert werden. Dies ist auch in der privaten Haftpflichtversicherung möglich, wenn die beiden gemeinsam zu versicherden Personen nicht verheiratet sind. Für die Mitversicherung des Partners reicht eine einfache schriftliche Mitteilung an den Versicherer mit den älteren Vertragsrechten. Der jüngere Vertrag kann mit dem Zeitpunkt der Zusammenlegung sofort aufgelöst werden. Jedoch muss der neu aufgenommene Partner unbedingt namentlich im Nachtrag zum Versicherungsschein der privaten Haftpflichversicherung erwähnt werden.
Hausratversicherung
Sobald ein Pärchen in eine gemeinsame Wohnung zieht, werden zwangsläufig beide Hausrate zusammengelegt. In der Regel existieren dann auch meistens zwei Verträge in der Hausratversicherung. Sowohl ohne als auch mit Trauschein könnnen natürlich beide Verträge fortgeführt werden. Doch auch in diesem Fall ist es sicherlich günstiger nur einen der beiden Hausratversicherungsverträgen fortzuführen. Oder man ermittelt einfach den gemeinsamen Wert des Hausrat und halbiert versichert jeweils die Hälfte pro Versicherer. Deutlich eleganter ist natürlich die Auflösung eines Vertrages, wie in der privaten Haftpflichversicherung. Es besteht zwar darauf kein Rechtsanspruch, doch wenn man dem Versicherer glaubwürdig weismacht, dass durch Verkauf des Hausrats der Wegfall des versicherten Risikos vorliegt, löst dieser auch die Police auf.
Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung kann man den sogenannten Familientarif beantragen. Hier sind neben dem Ehegatten bzw. Lebenspartner (unter der gleichen Adresse gemeldet) auch alle unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sich diese noch in der Ausbildung befinden. Wiederum ist auch hier eine gesonderte Mitteilung an die Rechtsschutzversicherung erforderlich. Analog zur privaten Haftpflichversicherung kann der jüngere Vertrag ebenfalls mit dem Tag der Meldung aufgelöst werden.