Sinnvolle Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes
Gefahr erkannt – Risiko gebannt!
Jeder, der sich einen Neuwagen bestellt oder sich spaßeshalber auf der Internetseite eines Herstellers seinen Traumwagen konfiguriert hat, weiß, wie viele verschiedene Möglichkeiten und Kombinationen der Ausstattung es gibt. Nicht jeder braucht alles – für manches zahlt man gern etwas mehr. Genauso verhält es sich auch bei Ihrem Versicherungsschutz. Gerade im Gewerbebereich sind aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeiten und der betrieblichen Strukturen die Risikosituationen von Branche zu Branche und von Firma zu Firma sehr verschieden.
Jeder Betrieb hat individuelle Ansprüche und Bedarfe bei der Risikoabsicherung. Für diese heterogenen Anforderungen gibt es eine Vielzahl möglicher und sinnvoller Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes. Ein paar Beispiele dieser „Extras“ möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen.
Sollte jeder haben und gehört zur Serienausstattung
Die Versicherungssumme, die Sie zu Beginn Ihres Vertrages vereinbart haben, könnte heute aufgrund allgemeiner Preissteigerungen nicht mehr dem tatsächlichen Wert Ihres Betriebs entsprechen. Im Schadenfall müssten Sie wegen Unterversicherung mit einer Kürzung der Entschädigung rechnen. Für einen Teil des Schadens müssten Sie in der Folge selbst aufkommen. Die Dynamik verhindert genau diese Art der „schleichenden“ Unterversicherung, indem Ihre Versicherungssumme jährlich um einen bestimmten Prozentsatz an die steigenden Preise angepasst wird. Die Dynamik ist meist obligatorisch in der Sachversicherung Ihrer Einrichtung, Waren und Vorräte enthalten – lässt sich jedoch auf Verlangen ausschließen. Davon sollten Sie absehen. Denn die Versicherungssumme muss unter Umständen dann in kurzen Zeitabständen überprüft und ggf. angepasst werden. Werden diese notwendigen Vertragsanpassungen vernachlässigt, läuft man Gefahr, in die Unterversicherung zu geraten.
Auch für draußen den richtigen Versicherungsschutz
Ihre Einrichtung ist im Versicherungsort meist gegen Diebstahl nach einem Einbruch und Sturm versichert. Gegenstände wie Tische, Stühle und Heizstrahler stehen oft auch außerhalb der vier Wände auf Terrassen oder im Garten. Außerhalb des Gebäudes und somit außerhalb des Versicherungsortes sind diese Gegenstände jedoch nicht gegen die Gefahren Diebstahl oder Sturm versichert. Tritt dort ein Schaden ein, ist dieser in der Regel nicht versichert. Um auch das Mobiliar Ihres Außenbereichs gut abzusichern, gibt es mit der sog. „Erweiterte Sturm-/Diebstahldeckung“ die Möglichkeit, den Versicherungsort um diese Gefahren zu erweitern. Neben Tischen, Stühlen und Heizstrahlern sind auch Schilder, Werbeplakate und Lampen gegen Sturmschäden und Diebstahl mitversichert.
Was, wenn der Strom ausfällt? Schutz für Ihr Tiefkühlgut!
Ihr Tiefkühlgut ist im Rahmen Ihrer Sach-Inhaltsversicherung zwar gegen die sog. Standard-Gefahren wie z. B. Feuer und Leitungswasser geschützt. Sollte das Tiefkühlgut jedoch etwa durch auslaufende Kühlmittel, das Versagen der maschinellen Kühleinrichtung oder durch den Ausfall des Stromnetzes verderben bzw. ungenießbar werden, ist das nicht durch die konventionelle Sach-Inhaltsdeckung der Ware kann je nach Menge und Art teuer werden. Eine Tiefkühlgutversicherung ersetzt Ihnen die Kosten der Wiederbeschaffung.abgesichert. Die Wiederbeschaffung der Ware kann je nach Menge und Art teuer werden. Eine Tiefkühlgutversicherung ersetzt Ihnen die Kosten der Wiederbeschaffung.
Lautlos und meist unsichtbar
Nicht nur ein Brand oder ein Leitungswasserschaden können einen Ertragsausfall nach sich ziehen, sondern
auch der Befall mit bestimmten Krankheitserregern. Wenn versicherte Sachen, insbesondere Waren und Vorräte, von meldepflichtigen Krankheitserregern befallen werden und die zuständige Behörde eine Desinfektion oder die Vernichtung anordnet, müssen Sie die finanziellen Folgen tragen. Sowohl der Sachschaden als auch einen möglichen Ertragsausfall bzw. weiterlaufende Fixkosten bei vorübergehender Schließung müssen finanziert werden. Für Betriebsschließungen dieser Art und deren Folgen können Sie eine spezielle Ertragsausversicherung abschließen.
Mangelbeseitigung, Nachbesserung und alles was dazu gehört
Entsteht ein Schaden als Folge eines mangelhaften Werkes, sind sowohl die Kosten der Schadenbeseitigung als auch die notwendigen Kosten, die anfallen, um das mangelhafte Werk zur Wiederherstellung zugänglich zu machen, in der Regel als sogenannte Mangelbeseitigungsnebenkosten in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Dazu gehört zum Beispiel das Aufstemmen einer Wand oder eines Fußbodens, um an ein mangelhaft montiertes Rohr zu gelangen. Ist noch kein Folgeschaden eingetreten, sind die Kosten für die Beschädigung anderer Werke, um die Nacherfüllung durchführen zu können, nur dann versichert, wenn man die zusätzliche Option der Mitversicherung von Nacherfüllungsbegleitschäden gewählt hat. Nicht versichert bleiben die Aufwände für die eigentliche Nachbesserung bzw. Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, also die Mangelbeseitigung selbst.
Arbeiten an fremden Fahrzeugen
In der Regel sind Schäden an Fahrzeugen, die Ihnen zur Reparatur, Wartung oder aus sonstigen Gründen übergeben werden, nicht von der Betriebshaftpflicht gedeckt. Denn Kfz-Reparaturen sind mit hohen Risiken verbunden. Allein die Beigabe falschen oder gar das Vergessen des Motoröls reichen aus, um einen Motor irreparabel zu beschädigen. Für die Folgeschäden aus Fehlern und Unachtsamkeiten bei der Reparatur ist der Kfz-Betrieb haftbar zu machen. Das kann schon bei kleinen Missgeschicken schnell sehr teuer werden. Zur Absicherung dieses Folgeschadenrisikos bei Reparaturen fremder Fahrzeuge können diese Betriebe die sogenannte Zusatz-Haftpflicht für Kfz-Betriebe abschließen.
Benutzen fremder Fahrzeuge
Nicht nur bei Sach- und Personenschäden, die durch die Nutzung fremder Fahrzeuge, zum Beispiel beim Rangieren auf dem Betriebsgelände oder bei Testfahrten, nach einer Reparatur entstehen, haftet der Kfz-Betrieb. Er haftet auch bei Schäden, die am Fahrzeug selbst entstehen. Um diese Haftungsrisiken abzudecken, benötigen diese Betriebe eine spezielle „Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk“. Diese versichert nicht wie üblich das Risiko der eigenen Fahrzeuge, sondern der zum Beispiel von Kunden in Obhut genommenen. Fällt das Fahrzeug von der Hebebühne, wäre es ziemlich unfair, wenn dafür die Kasko des Kunden aufkommen müsste und dieser dann auch noch in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft würde. Diese spezielle Kfz-Versicherung ist also für diese Betriebe unbedingt erforderlich.
Die genannten Erweiterungen zeigen nur einige Beispiele, wie Versicherungsschutz individuell angepasst werden kann und wie wichtig es ist, den genauen Absicherungsbedarf eines Betriebes zu analysieren und regelmäßig etwa in einem jährlichen Gespräch auf Aktualität hin zu überprüfen, um auf sich ändernden Bedarf zu reagieren und bösen Überraschungen vorzubeugen.
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG