Mietverträge – Das sollten Sie wissen!
Sie haben sich gerade selbstständig gemacht oder wollen mit Ihrer Firma umziehen? Dann sollten Sie einige Dinge beachten: Anders als bei einem privaten Mietvertrag gilt bei gewerblichen Mietverträgen grundsätzlich Vertragsfreiheit. Ebenfalls gelten die Schutzvorschriften für private Mietverträge (zum Beispiel zu Kündigungsschutz und Mietminderung) hier nicht. Darum gilt, egal ob Sie ein Büro, Lager oder eine Praxis anmieten wollen: Prüfen Sie den Mietvertrag für Ihre Firma unbedingt, bevor Sie unterschreiben. Die wichtigsten Fakten haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Schriftform beachten!
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr geschlossen, schreibt das Gesetz grundsätzlich die Schriftform vor. Auch bei kürzeren Laufzeiten sollten Sie aber auf die Schriftform schon aus Beweisgründen ebenfalls nicht verzichten.
Schützen Sie sich vor Konkurrenz
Ein gemieteter Raum gilt immer dann als Gewerberaum, wenn er laut Vertragszweck zu geschäftlichen, insbesondere gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken angemietet wird, ganz gleich zu welchen. Um sich vor unliebsamer Konkurrenz in direkter Nachbarschaft zu schützen, sollten Sie neben dem Vertragszweck auch das Ziel, für das Sie die Räume angemietet haben, im Vertrag genau festhalten. Denn nur dann ist der sogenannte „Konkurrenzschutz“ möglich. Dieser besagt, dass der Vermieter weitere Räume im selben Gebäude und in eventuellen Nachbargebäuden nicht an Ihre Wettbewerber vermieten darf. Es sei denn – und auch das ist aufgrund der Vertragsfreiheit möglich –, Sie vereinbaren ausdrücklich, den Konkurrenzschutz auszuschließen. Denken Sie daran, neben dem genauen Zweck, zu dem die Räume zu Beginn angemietet werden (zum Beispiel Schuheinzelhandel), auch mögliche Alternativen (zum Beispiel Sortimentserweiterung um Taschen und Halstücher) festzuhalten, für den Fall, dass Sie eine Geschäftserweiterung planen.
Wenn es Ärger gibt: Mängel der Mietsache
Wenn Sie die gemieteten Räume während des Mietverhältnisses nicht oder nur eingeschränkt nutzen können (beispielsweise weil sie feucht sind), können Sie auch bei Gewerbemietverträgen die Mietzahlung angemessen mindern. Wie hoch diese Mietminderung sein darf, erklärt Ihnen am besten ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt. In so einem Fall sind Sie mit dem Gewerberäume- Rechtsschutz der AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG auf der sicheren Seite.
Näheres zu Ihrer optimalen Absicherung erfahren Sie natürlich gerne von mir!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG