Unfallversicherung – Welcher Schutz ist notwendig?
Wie schnell kann es passieren. Da passt man mal einen Moment nicht und schon ist es passiert. Ein Unfall und man kann nur hoffen, dass man gut genug versichert ist. Doch welcher Versicherungschutz ist wirklich notwendig? Worauf sollte beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung auf jeden Fall geachtet werden.
Hintergründe
Nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es in der Bundesrepublik Deutschland rund 28 Millionen Verträge. Dabei belaufen sich die Beiträge auf jährlich rund 6,5 Milliarden Euro. Eine private Unfallversicherung zahlt primär eine Invaliditätsleistung, sowohl bei einem privaten Unfall, als auch bei einem beruflichen. Dort liegt auch der größte Unterschied zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus der deutschen Sozialversicherung. Denn dieser leistet nur bei Unfälle auf der Arbeit/Schule sowie direktem Hin- und Rückweg.
Doch was ist wirklich ein Unfall? Versicherungsrechtlich liegt ein Unfall vor, wenn plötzlich ein Ereignis unfreiwillig von außen auf den Körper eines Menschen einwirkt. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages bekommt der Verletzte dann eine Kapitalleistung, eine Rente oder auch ein Tagegeld bzw. Schmerzensgeld.
Dabei stellt sich natürlich die Frage, welcher Versicherungsschutz notwendig ist. Meiner Meinung nach sollte eine Unfallversicherung (Ausnahme wäre eine Person welche keine BU-Absicherung mehr bekommt) lediglich ein Kapitalleistung leisten. Deshalb ist es wichtig eine ausreichende Grundsumme sowie eine gute Progressionsstaffel bei der Auswahl der Unfallversicherung zu wählen. Leistungen wie beispielsweise Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Kurbeihilfe und weitere beitragspflichtige Nebenleistungen sollte dabei außen vor gelassen werden. Gleiches gilt eingeschränkt sowohl für die Todesfallleistung als auch die Unfallrente, falls dies nicht anderweitig über eine Risikolebensversicherung oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar ist.
Denn primär sollte diese Versicherung nur bei Invalidität leisten. Tritt der wohl schlimmste Fall ein, sagen wir beispielsweise eine Querschnittlähmung, sollte eine Unfallversicherung eine Kapitalleistung ausschütten, welche für den Kauf/Umbau einer Eigentumswohnung05, die Einstellung einer Haushaltshilfe und der Kapitalanlage des restlichen Betrags zur Verrentung dienen.