Altersvorsorge für Selbstständige
Bei der Einführung der staatlich geförderten Basis- oder Rüruprente wurde vor allem an Selbstständige und Freiberufler gedacht, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und mit der Basisrente die Möglichkeit haben, den steuerlichen Förderrahmen für ihre private Altersvorsorge zu nutzen. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben ist, dass der Basisrenten-Vertrag zertifiziert ist.
Kunden beispielsweise der AachenMünchener befinden sich auf der sicheren Seite, denn alle Tarifvarianten der angebotenen BasisRente erfüllen die Zertifizierungskriterien. Sie bieten somit Rechtssicherheit für die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben, und das dauerhaft für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Steuerlicher Förderrahmen Alleinstehende können 22.172 Euro und Verheiratete 44.344 Euro – abzüglich der Gesamtbeiträge für Pflichtversicherungen, zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke – investieren.
Für das Jahr 2014 können Sie bereits 78 Prozent Ihrer Beiträge in eine BasisRente oder BasisRente STRATEGIE No. 1 steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt der geförderte Teil jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 Prozent an. Durch die steuerliche Förderung der Beiträge werden die Renten in der späteren Auszahlungsphase versteuert. Doch auch hier können Sie mit der BasisRente steuerliche Vorteile nutzen. Liegt Ihr Rentenbeginn vor 2040, bleibt Ihre BasisRente teilweise steuerfrei. Zusätzlich profitieren Sie in der Rentenphase von einem in der Regel niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Vorteile durch flexible Sonderzahlungen nutzen
Gerade für Selbstständige ist es außerordentlich wichtig, sich flexibel auf sich verändernde wirtschaftliche und finanzielle Situationen einzustellen und reagieren zu können. Und diese Option bieten die BasisRenten der AachenMünchener. Neben der regelmäßigen oder einmaligen Beitragszahlung sowie der Möglichkeit der dynamischen Beitragserhöhung ist es für Selbstständige besonders interessant, den steuerlichen Förderrahmen durch flexible Sonderzahlungen voll zu nutzen. So können Sie Einkünfte aus einem besonders guten Geschäftsverlauf, Steuerrückzahlungen, Erbschaften et cetera gezielt zur Erhöhung Ihrer Altersrente einsetzen. Sonderzahlungen sind während der gesamten Laufzeit möglich. Zusammen mit den laufenden Beiträgen zur Rürup-Rente dürfen die Sonderzahlungen pro Versicherungsjahr bis zu 22.172 Euro beziehungsweise 44.344 Euro betragen.