Warnwestenpflicht ab dem 01. Juli für alle Autofahrer
Bislang galt die Warnwestenpflicht in Deutschland nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Ab dem kommenden Juli hingegen sind auch Fahrer von Privatfahrzeugen sowie von Lkw und Bussen davon betroffen. Beim Verlassen des Fahrzeugs im Falle einer Panne oder bei sonstigen Gefahrensituationen muss der Fahrer künftig eine Warnweste tragen. Diese sollte unter dem Sitz oder im Handschuhfach liegen, da sie anders als bei einer Lagerung im Kofferraum im Ernstfall schneller greifbar ist.
Warnwesten in anderen Ländern
Die Westenpflicht ist je nach Reiseland unterschiedlich. Manche Länder verlangen mehrere Westen, damit im Notfall jeder Insasse über eine Warnweste verfügt. Wichtig ist, dass die Warnweste reflektierende Streifen hat und der gültigen Norm entspricht. Achten Sie beim Kauf daher auf das europäische Kontrollzeichen „EN 471“. Damit sind Sie auf die Warnwestenpflicht sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland gut vorbereitet.
!!! – INFORMIEREN SIE SICH VOR REISEANTRITT ÜBER DIE BESTEHENDEN PFLICHTEN IM REISELAND – !!!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG