Keine Angst vor dem Finanzamt – AdvoCard Firmenrechtsschutz
Wussten Sie, dass im Jahr 2013 über 3,7 Millionen Einsprüche gegen vermeintlich falsche Steuerbescheide eingelegt wurden und sich daraus später knapp 70.000 Klagen vor deutschen Finanzgerichten ergaben? Diese Zahlen ergeben sich aus der Statistik über Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern des Jahr 2013 vom Bundesfinanzmisteriums.
Fast jeder Unternehmer kennt das „Schreckgespenst“ Steuerbescheid, das in regelmäßigen Abständen wiederkehrt und häufig mit den Attributen „teuer“, „ineffizient“ und „kompliziert“ versehen wird. Schließlich hat es häufig Aufforderungen zu erheblichen Nachzahlungen im Gepäck. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Nicht anerkannte Werbungskosten, strenge Auslegung der steuerlichen Richtlinien oder schlicht und einfach Rechenfehler sind nur einige. Unrichtige Steuerbescheide können zu beträchtlichen Steuerschulden und schlimmstenfalls sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis und zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit führen. Was aber tun, wenn man selbst einen fehlerhaften Steuerbescheid erhält, zum Beispiel weil Betriebsausgaben nicht anerkannt werden, der Firmenwagen steuerlich falsch eingestuft wird oder die Gebühr für die laufende Grundstücksversorgung unverhältnismäßig erhöht wird?
Regel Nummer eins: Holen Sie sich professionelle Unterstützung!
Ein Anwalt oder wahlweise ein Steuerberater sollte Sie durch das unvermeidbare Einspruchsverfahren begleiten und im ersten Schritt – gemeinsam mit Ihnen – Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Denn dann ist die Finanzbehörde verpflichtet, den Vorgang erneut genauestens zu prüfen. Dies führt in vielen Fällen bereits zu einer Erledigung des Verfahrens. Falls nicht, stellt das Einspruchsverfahren die Grundlage für ein anschließendes gerichtliches Verfahren dar. Denn ohne Einspruch kann grundsätzlich keine Klage erhoben werden.
Gut beraten sind Sie in so einem Fall übrigens mit einer Rechtsschutzversicherung von Advocard, die die Kosten für den Einspruch und gegebenenfalls ein späteres Klageverfahren im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes übernimmt. Das gilt auch, wenn Ihnen eine Steuer-Straftat, zum Beispiel Steuerhinterziehung, vorgeworfen wird – sofern Sie nicht wegen Vorsatzes später rechtskräftig verurteilt werden. Häufig reicht schon ein Verdacht oder eine anonyme Anzeige, damit es zu einem Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensverantwortliche kommt. Spätestens dann sollten Sie auf professionellen Beistand nicht verzichten.
Verteidigen Sie Ihr gutes Recht:
Mit dem Rechtsschutz für Firmen, Unternehmer und Selbstständige wird vielleicht nicht unbedingt das Finanzamt zu Ihrem Liebling, aber Advocard ganz bestimmt.
Den richtigen Steuerberater dafür kann ich Ihnen durch meine Kontakte innerhalb der Düsseldorfer Runde e.V. übrigens auch empfehlen!