Two in One – Berufsunfähigkeitsversicherung in betrieblicher Altersvorsorge
Bei einer Vorsorge über die betriebliche Altersversorgung ist die Beitragsbelastung für Ihre Mitarbeiter durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis deutlich niedriger. Handlungsbedarf für Arbeitnehmer besteht: In 2012 erhielten Arbeitnehmer gerade mal im Durchschnitt 607 € mtl. von der gesetzlichen Rentenversicherung im Erwerbsunfähigkeitsfall an Rente. Auch Finanztest bestätigt die Notwendigkeit der privaten Vorsorge. Was viele noch nicht wissen: Die Direktversicherung zählt aufgrund der staatlichen Förderung zu den renditestärksten Vorsorgewegen für Arbeitnehmer. Das gilt auch, wenn eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit eingeschlossen wird.
Kleiner Aufwand – Große Wirkung
Wenn auch Sie als Arbeitgeber die Versorgung Ihrer Mitarbeiter unterstützen, z. B. mit einem Beitragszuschuss, dann fließen bei nur geringem Nettoverzicht erhebliche Monatsbeiträge für Ihre Mitarbeiter in die Versorgung. Dies verstärkt sich, wenn auch die Vermögenswirksame Leistung in die betriebliche Altersversorgung investiert wird. Aus 53 Euro monatlichen Nettoverzicht werden für Ihren Arbeitnehmer 700 Euro * monatliche Berufsunfähigkeitsrente inkl. Überschussbeteiligung und eine anfängliche Altersrente von monatlich 608 Euro * abgesichert.
*bAV STRATEGIE PLUS mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Tarif BRGVFIR, mtl. Beitrag 200 Euro, Eintrittsalter 30 Jahre, Beruf: Bäckereifachverkäuferin, Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bis Alter 67, Berufsunfähigkeitsrente inklusive 10 % bAV KUNDENBONUS, Rentenbeginn mit Alter 67, Rentengarantiezeit längstmöglich, Schieberegler: 30 % sicherheits-/70 % renditeorientiert, angenommene Wertentwicklung 6 % pro Jahr.
Die dargestellte Alters- und Berufsunfähigkeitsrente enthält Überschüsse, die nicht garantiert sind. Sie dient ausschließlich Illustrationszwecken. Sie sind nicht garantiert. Sie können höher oder niedriger sein.
Ohne Nachteile für Sie als Arbeitgeber
Bei einer klugen Vertrags- und Zusagegestaltung können Sie Risiken vermeiden. So ist die bAV STRATEGIE PLUS so gestaltet, dass sich zum Beispiel auch bei falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Arbeitnehmer keine Haftungsverpflichtung des Arbeitgebers ergibt. Die gesamte Abwicklung etwaiger Fragen im Leistungsfall erfolgt bei entsprechender Vertragsgestaltung der Direktversicherung nur zwischen Arbeitnehmer und Versicherer.
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG