Die Betriebsrente – sehr beliebt, aber vielfach noch leider unbekannt
Die betriebliche Altersversorgung genießt bei Arbeitnehmern Vertrauen und einen guten Ruf – und dennoch ist die Kenntnis darüber erstaunlich gering. Dieses Phänomen beschränkt sich aber nicht auf die Arbeitnehmer. Auch auf Seiten der Arbeitgeber bestehen große Wissenslücken.
Wichtiger Baustein angesichts sinkender gesetzlicher Renten
Wer einen materiell abgesicherten Lebensstandard im Alter genießen möchte, muss heute mehr denn je zusätzlich vorsorgen. Die Versorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rentegewinnt damit an Bedeutung. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet hervorragende Möglichkeiten, um mit geringem Aufwand Versorgungslücken zu schließen. Umfragen bestätigen seit langem, dass die Betriebsrente im Vergleich zu anderen betrieblichen Sozialleistungen unter Mitarbeitern besonders beliebt ist. Die Arbeitnehmer sind sich inzwischen bewusst, dass die gesetzliche Rente allein nicht reichen wird. Das Sparen aus dem Nettogehalt stößt oftmals an Grenzen. Eine Zusatzrente vom Chefkommt in dieser Situation gut an. Übrigens ist auch die Versorgung von in der Firma mitarbeitenden Familienangehörigen oder der Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH über die bAV möglich.
Kein Zwang zur gleichen
Betriebsrente für alle Arbeitnehmer Die Belegschaft eines Unternehmens setzt sich oftmals nicht aus Mitarbeitern zusammen, die gleichrangig sind oder gleiches Gehalt beziehen. Diese Struktur kann auch bei der Gestaltung der bAV berücksichtigt werden. Entscheiden Sie sich als Arbeitgeber für betriebliche Altersversorgung, muss dies nicht zwingend für alle Arbeitnehmer in gleicher Weise geschehen. Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung ein Teil des Entgelts für geleistete Dienste. Sie können auch die bAV als Teil der Entlohnungsstruktur nutzen. Als Arbeitgeber können Sie zum Beispiel einzelnen Arbeitnehmern auf Grund ihrer Leistungen oder ihrer Bedeutung für das Unternehmen, wie bei individuellen Gehaltserhöhungen, eine Betriebsrentenzusage erteilen. In ähnlicher Weise können Sie auch herausgehobenen Gruppen, zum Beispiel Führungskräften, Versorgungsleistungen versprechen.
Keine Angst vor der Betriebsrente in kleinen Betrieben
Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstitutes YouGov-Psychonomics kam zu dem nicht überraschenden Ergebnis, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nach Unternehmensgröße sehr unterschiedlich ist. Aus meiner Erfahrung heraus haben in großen Unternehmen oft mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter eine Betriebsrentenzusage, ist die Verbreitung bei kleinen Unternehmen geringer und betrifft nur circa jede dritte Firma mit bis zu fünf Beschäftigten. Häufig haben die Firmenchefs Berührungsängste mit diesem Thema, fürchten Risiken oder zu hohen Verwaltungsaufwand. Dabei wird oft übersehen, welche Vorteile die betriebliche Altersversorgung insbesondere auch kleinen Unternehmen bieten kann. Auch sie brauchen engagierte und qualifizierte Mitarbeiter und konkurrieren am Arbeitsmarkt mit den größeren Unternehmen. Eine Betriebsrente hilft, um bei potenziellen neuen Mitarbeitern zu punkten oder den vorhandenen Mitarbeiterbestand besser an das Unternehmen zu binden. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dabei kaum. Wird die Betriebsrente zum Beispiel in Form einer Direktversicherung durchgeführt, dann liegt der hauptsächliche Verwaltungsaufwand beim Versicherer.
„Motivation zum Nulltarif“ oder Kosteneinsparung – bAV macht’s möglich
Aus Sicht des Arbeitgebers bedeutet eine Betriebsrentenzusage nicht zwingend einen Kostenanstieg. Die Mitarbeiter haben nach dem Betriebsrentengesetz ohnehin einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehaltes zugunsten einer Betriebsrentenzusage umzuwandeln. Hierdurch können Steuern und sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Geben Sie als Arbeitgeber diese Ersparnis ganz oder teilweise in Form eines Beitragszuschusses für die Betriebsrente weiter, erreichen Sie eine Verbesserung der „Motivation zum Nulltarif“ oder können sogar noch Kosten einsparen.
Die Variante „bAV statt Gehaltserhöhung“ ist eine weitere interessante Alternative. Sie bringt beiden Seiten Vorteile. Das wir an einem einfachen Beispiel recht deutlich. Eine monatliche Gehaltserhöhung von 100 Euro verursacht beim Arbeitgeber durch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung monatliche Kosten in Höhe von circa 120 Euro. Bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt in Höhe von 2.000 Euro und Steuerklasse I/0 kommen davon netto gerade noch circa 52 Euro an. Verwendet der Arbeitgeber dagegen monatlich 100 Euro zugunsten einer Betriebsrentenzusage, dann entstehen keine Lohnnebenkosten, und jeder Euro fließt in die Verbesserung der Altersversorgung des Mitarbeiters. Für einen 30-jährigen Arbeitnehmer könnte auf diese Weise zum Beispiel eine zusätzliche lebenslange monatliche Altersrente in Höhe von circa 613 Euro finanziert werden.
Betriebsrente als Mitarbeitererfolgsbeteiligung
Eine Betriebsrentenzusage kann auch zur Mitarbeitererfolgsbeteiligung genutzt werden. Sie als Arbeitgeber zahlen zum Beispiel einen geringen monatlichen Beitrag für die Direktversicherung Ihrer Mitarbeiter. Diesen Beitrag stocken Sie jährlich um einen erfolgsabhängigen Sonderbeitrag auf, der an das jeweilige Betriebsergebnis gekoppelt wird. Ihre Mitarbeiter werden so motiviert, und Sie als Arbeitgeber erhalten Planungssicherheit, weil der Aufwand immer vom Unternehmensergebnis abhängt. Eine andere Form zur Teilhabe der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg ist die Zusage des Arbeitgebers, den Aufwand für die bAV jeweils nur für einen vorher festgelegten Zeitraum zu gewähren und sich dann jeweils neu zu entscheiden.
Betriebsrente: richtige Gestaltung = kein Risiko für den Arbeitgeber
Auf Seiten der Arbeitgeber besteht auf Grund mangelnder Vertrautheit mit dem Thema betriebliche Altersversorgung oft die Befürchtung, mit einer Versorgungszusage unkalkulierbare finanzielle Risiken einzugehen. Dies kann bei Durchführung der bAV über Versicherungsverträge minimiert werden. Versicherungsunternehmen unterliegen den strengen Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Der Inhalt der Versorgungszusage ist bei richtiger Gestaltung identisch mit der Leistung aus dem Versicherungsvertrag. Unter anderem deshalb hat der Gesetzgeber die Direktversicherung bei der Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruchs der Arbeitnehmer als bevorzugten Durchführungsweg vorgesehen.
Maßgeschneiderte Versorgungskonzepte für verschiedene Mitarbeitergruppen klug kombiniert – erfolgreich mit System
In einem zeitgemäßen Versorgungsmodell können Sie als Arbeitgeber auch Ihre Vorstellungen für die Belohnung unterschiedlicher Mitarbeitergruppen berücksichtigen. In diesen Fällen wählen Sie für die Entgeltumwandlung mit einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss die Direktversicherung. Soweit deren steuerlicher Förderrahmen überschritten wird oder für die Versorgung von Gutverdienenden und Führungskräften bieten Sie die Versorgung über eine Unterstützungskasse an. Auch hier kann es sich sowohl um reine Arbeitgeberfinanzierung als auch um Entgeltumwandlung handeln.
Fazit:
Auf die gesetzliche Rentenversicherung allein kann sich kein Arbeitnehmer mehr verlassen. Die Betriebsrente genießt hohe Wertschätzung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie wird eine zunehmende Rolle bei der Personalgewinnung und der Entlohnung von qualifizierten Mitarbeitern spielen. Eine bAV über eine Direktversicherung ist eine besonders vorteilhafte Lösung, um die Versorgungssituation mit vergleichsweise geringem Aufwand erheblich zu verbessern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Vorteile nicht nutzen, verzichten auf eine attraktive staatliche Unterstützung. Die Betriebsrente setzt aus Sicht des Arbeitgebers überzeugende materielle und personalpolitische Akzente. Insbesondere viele kleine Unternehmen nutzen diese Vorteile oft nicht konsequent und lassen sich dadurch wertvolle Vorteile entgehen. Ein Gespräch mit einem kompetenten Versorgungsspezialisten ist daher sehr empfehlenswert und wird sich für jedes Unternehmen lohnen.