Betriebliche Altersversorgung – Und sie lohnt sich doch!
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) genießt bei Arbeitnehmern durchweg einen guten Ruf. Unterscheidungsmerkmal zu einer privat abgeschlossenen Rente ist die Einbindung des Ansparvorgangs in ein Arbeitsverhältnis. Die bAV wird zu einem wesentlichen Teil über Lebensversicherungsverträge umgesetzt, wie z. B. die in vielen Unternehmen genutzte Direktversicherung. Sie erfüllt die erforderlichen steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen. Deshalb fördert der Staat die Beiträge dieser Vorsorgeform durch Steuerfreistellung und Sozialversicherungsfreiheit.
Einseitige negative Berichterstattung
Dennoch finden sich Berichterstattungen der Medien (z. B. Artikel ÖKO-TEST 06/2013 „Vorsicht teure Falle“; ZDF/Frontal 21 vom 29.10.2013 „Verluste bei Betriebsrenten“), in denen die Vorteile dieser weit verbreiteten Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Zweifel gezogen werden. Im Rahmen allgemeiner Kritik an der Lebensversicherung gelangt damit auch die bAV in den Fokus. Zumeist weisen die Kritiker in diesem Zusammenhang auf die derzeit niedrige Verzinsung der Lebensversicherung oder die Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in der Leistungsphase hin.
Negativargument Niedrigzinsen
Da die Kapitalmärkte zurzeit nur niedrige Zinsen bieten, reduzieren viele Menschen ihre Einschätzung privater Vorsorge einseitig auf diesen Punkt. Entscheidend ist aber, ob eine Vorsorgeform neben der Kapitalrendite weitere Vorteile bietet.
Optimierungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge kann zum Beispiel folgende Vorteile nutzen:
- Sofortige Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sowohl der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge sind gewährleistet.
- Mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung des Mitarbeiters, zum Beispiel aus ersparten Sozialversicherungsbeiträgen, erhöhen maßgeblich die Rendite dieser Vorsorgeform.
- Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Lebensversicherungen bietet im Versorgungsfall dauerhaft stabile Rentenleistungen.
- Die Lebensversicherung sichert als einzige Sparform gegen das Langlebigkeitsrisiko und damit die Gefahr
- Es ist noch Leben übrig, aber kein Geld mehr da ab.
- Lebensversicherer und ihre Kapitalanlage unterliegen strengen Vorschriften der Vermögensanlage.
- Durch die Versicherung großer Personengruppen kann die AachenMünchener Lebensversicherung AG die Risiken verteilen und sehr langfristige Garantien abgeben.
Betriebsrente sind im Alter mit höheren Abgaben belastet?
Betriebsrenten unterliegen im Alter der Besteuerung und sind als Versorgungsbezüge in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner beitragspflichtig. Dennoch ergeben sich, wie auch umfangreiche externe Untersuchungen zeigen (Schanz, Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung, Der Betrieb 2013, S. 1425 ff. und 1501 ff.) in der überwiegenden Anzahl der Fälle Vorteile, die für die Betriebsrente sprechen. In unserem Beispiel nehmen wir an, dass ein lediger 30-jähriger Arbeitnehmer (StKl. 1/kein Kinderfreibetrag) mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bei einer Umwandlung von 100 Euro monatlich Steuern in Höhe von 26,20 Euro spart. Ab Alter 67 kann er bei diesem Verdienst eine jährliche Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von ca. 7.992 Euro (Quelle: Rentenschätzverfahren nach Rentenschätztabelle AachenMünchener GR-P1-01/2013) erwarten. Der Vergleich der zusätzlichen Leistungen im Alter aus einer Direktversicherung (Tarif 1KRB der AachenMünchener (Einzeltarif), Eintrittalter 30 Jahre, Endalter 67 Jahre) und einer privaten Lebensversicherung (deren Beiträge aus versteuertem Einkommen aufgebracht werden müssen) zeigt die verfügbare Netto-Monatsrente (Berechnungswerte 2. Halbjahr 2013):
- Direktversicherung 801,47 Euro
- private Rentenversicherung 736,34 Euro
Die Differenz zugunsten der Direktversicherung beträgt ca. 65 Euro monatlich.
Bei diesen realistischen Einkommensannahmen ergibt sich ein monatlicher Mehrertrag zugunsten der Direktversicherung in Höhe von ca. 65 Euro. Noch deutlicher fällt der Vergleich zugunsten der Direktversicherung aus, wenn eine Ergänzung durch einen Zuschuss des Arbeitgebers aus der Lohnnebenkostenersparnis erfolgt. Zu beachten ist darüber hinaus, dass Kapital in Verträge der betrieblichen Altersvorsorge bei Beziehern von Hartz IV-Leistungen nicht angerechnet wird und auch in der Privatinsolvenz geschützt ist. Die zurzeit niedrige Verzinsung betrifft nahezu alle Kapitalanlagen und ist kein alleiniges Problem der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Annahme realistischer Rechengrößen liegt das verfügbare Nettorenteneinkommen des Arbeitnehmers im Vorsorgemodell Direktversicherung nahezu immer deutlich über der Altersversorgung mit einer ungeförderten Rente. Dies haben auch externe aufwendige Berechnungen 2 ergeben. Die betriebliche Altersvorsorge über Lebensversicherungen garantiert lebenslange Renten nach den Grundsätzen staatlich beaufsichtigter Vermögensanlage.
Bei Fragen und dem Wunsch einer unverbindlichen Beratung rufen Sie mich einfach gerne an!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG