Vertragsmanagement – Update rechtzeitig durchführen!
Wenn Sie mit Ihrem Computer arbeiten, kennen Sie das bestimmt. Fast jede Anwendung, die Sie benutzen, meldet sich in regelmäßigen Abständen und möchte ein Software-Update durchführen. Dabei werden in der Regel neue Features und Funktionen ergänzt oder Sicherheitslücken geschlossen. Und in den meisten Fällen kostet dieser Service nicht einmal extra. Auch Versicherungsschutz kann in die Jahre kommen. Genauso wie Sie Ihre Software regelmäßig auf den neuesten Stand bringen, sollten Sie auch Ihren Versicherungsschutz „Up-to-date“ halten.
Insbesondere in der gewerblichen Haftpflichtversicherung ist dies wichtig, da sich das Haftungsrecht aufgrund neuer bzw. novellierter Gesetze sowie der Weiterentwicklung der Rechtsprechung immer in Bewegung befindet und die Haftungsrisiken sich oft zu Ungunsten von Gewerbebetrieben und Unternehmern ändern. Als Beispiel sei das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz (USchadG) genannt, welches eine komplett neue Anspruchsgrundlage bildet und somit ein weiteres Haftungsrisiko für Gewerbebetriebe bedeutet. Aber auch die durchschnittliche Höhe eines Schadensersatzanspruchs steigt eher, als dass sie sinkt. Gründe für höhere Schadensersatzansprüche sind unter anderem:
- steigende Lohn- und Reparaturkosten
- neue, teurere Technik
- steigende medizinische Behandlungskosten bei Personenschäden
Auch die Inflation trägt natürlich ihren Teil zur Verteuerung der Schäden bei.
Oft merkt man erst im Schadenfall, dass man einen älteren Vertrag hat bzw. seine Haftpflichtpolice längere Zeit nicht auf einen aktuellen Tarif umgestellt hat. Dann sind bestimmte, heute notwendige Deckungserweiterungen gar nicht im Versicherungsumfang enthalten oder die versicherten Summen reichen heute nicht mehr aus.
Nur eines von vielen Beispielen
Wie wichtig eine Umstellung sein kann, zeigt das Beispiel einer in Bochum ansässigen Firma, die auf die Installation und Wartung von Telekommunikationsanlagen insbesondere im Mobilfunkbereich spezialisiert ist. Zur Wartung der Sendemasten eines bekannten Mobilfunkanbieters auf zahlreichen Dächern Berlins wurden der Firma mehrere Zentralschlüssel überlassen, die den Mitarbeitern den Zutritt zu den Dächern mit den Sendemasten gewährten. Bei Erledigung seines Auftrages hatte ein Mitarbeiter der Firma das Schlüsselbund mit den Zentralschlüsseln in der Tür zum Dach stecken lassen, da er oft zu seinem Fahrzeug musste, um passendes Werkzeug zu holen. In der Mittagspause vergaß der Mitarbeiter die Schlüssel in der Tür. Als er dies nach 20 Minuten bemerkte und zu der Dachtür eilte, waren die Schlüssel nicht mehr da. Jemand hatte sie gestohlen. Da nun Unbefugte Zugang zu den Sendemasten hatten, mussten alle Schlösser der Türen, die zu den Sendemasten führen, ausgetauscht werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Außerdem mussten entsprechend viele Zentralschlüssel nachproduziert werden, um alle Zutrittsberechtigten neu auszustatten. Der Schaden belief sich insgesamt auf eine
Summe von rund 500.000 Euro.
Timing ist manchmal das alles entscheidene
Bis vor einem Jahr hatte die Firma das Schlüsselverlustrisiko mit einer Versicherungssumme von 25.000 Euro mitversichert. Diese Begrenzung ist durchaus üblich und auch heute noch in den meisten Haftpflichtpolicen zu finden. Hätte der Firmeninhaber nicht auf Anraten seines Vermögensberaters die Police auf den aktuellen Tarif umgestellt, hätte das Unternehmen einen Großteil des Schadens selbst tragen müssen. Dies hätte den sicheren finanziellen Ruin für die Firma bedeutet. Denn das Schlüsselverlustrisiko ist, wie viele andere wichtige Deckungserweiterungen, im Rahmen der Grundversicherungssumme für Sachschäden mitversichert.
Das heißt, es gibt im aktuellen Produkt der AachenMünchener nahezu keine der sonst üblichen sogenannten Sublimits mehr, welche die Entschädigung auf einen bestimmten Betrag begrenzen, wie z. B. beim Schlüsselverlustrisiko. Auch auf Selbstbehalte im Schadenfall wird weitgehend verzichtet. Dieses Beispiel zeigt besonders deutlich, wie groß die Leistungsunterschiede zwischen Alt- und Neuvertrag sein können und dass die regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes für einen Betrieb existenzielle Bedeutung haben kann.
Ganz ähnlich wie bei Ihren Software-Updates kostet auch dieses Update Ihrer Haftpflichtversicherung mit deutlich verbessertem Versicherungsschutz meistens keinen Cent extra. Eine konventionelle Produkthaftpflicht ist genauso wie die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung von Beginn an und ohne Mehrbeitrag im aktuellen Produkt enthalten.
Zwischenfazit:
Der Firmeninhaber jedenfalls, wird seine Versicherung künftig regelmäßig mir, seinem neuen Vermögensberater, überprüfen lassen
Lassen auch Sie Ihre Verträge durch mich prüfen und minimieren Sie dadurch das Risiko für Ihre Firma. Sollten Sie Ihr Haftpflichtrisiko bei einer anderen Gesellschaft versichert haben, lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall. Denn einen so weitgehenden Verzicht auf Sublimits und Selbstbehalte bieten außer der AachenMünchener nur wenige. Auch in anderen Risikobereichen lohnt sich das regelmäßige Überprüfen des Deckungsumfangs und der Vertragsleistungen. Insbesondere bei der Absicherung Ihrer Einrichtung, Waren und Vorräte drohen durch Unterversicherung im Schadenfall empfindliche Kürzungen bei der Entschädigung. Am besten vereinbart man einen jährlichen Gesprächstermin zur Überprüfung der Betriebsrisiken und des entsprechenden Absicherungskonzeptes.
Mein persönlicher Tipp für Sie:
Auch Ihre privaten Versicherungen sollten auf dem aktuellen Stand sein. Die AachenMünchener bietet mit der vielfach ausgezeichneten VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE einen umfassenden Komplettschutz für die Absicherung aller wichtigen privaten Risiken nach modernsten Standards.
Ich berate Sie gerne – Rufen Sie mich einfach an!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG