Betriebliche Gesundheitsvorsorge – Die Gesundheit stets im Blick
Die betriebliche Gesundheitsvorsorge (bGV) nimmt nach wie vor einen wichtigen Stellenwert ein – sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen. Die Arbeitgeber können mit der bGV ihre soziale Verantwortung für die Belegschaft erlebbar machen.
Gesunde und motivierte Mitarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg. Zudem ist es heutzutage so wichtig wie nie, Mitarbeitern attraktive Vorteile zu bieten, um diese für eine Zusammenarbeit zu gewinnen bzw. längerfristig zu binden. Bisher gab es dazu eine klare steuerliche Regelung: Die Beiträge zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge galten als Sachleistungen. Diese waren bis zu einer Grenze von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat von Steuer- und Sozialabgaben befreit. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant, dies ab dem 01.01.2014 zu ändern.
Nach Ansicht des BMF sind die Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge als Barlohn und nicht als Sachleistungen anzusehen, sodass die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit und die Freigrenze von 44 Euro nicht mehr zur Anwendung kommen. Das heißt konkret, dass die Beiträge des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen und darauf Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anfallen. Arbeitgeber können aber einen Antrag auf eine Pauschalierung der Beiträge nach § 40 EStG stellen.
Pauschale Steuer des Arbeitgebers möglich
Der Arbeitgeber kann dann auf freiwilliger Basis sowie nach Absprache mit dem Betriebsstättenfinanzamt die anfallende Steuer pauschal übernehmen Wird diese Pauschalierung durchgeführt, sind die Beiträge für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialabgabefrei. Die unbestreitbaren Vorteile einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge bleiben von der steuerlichen Handhabung jedoch unbeeinflusst. So fällt die Gesundheitsprüfung je nach gewählter Kollektivrahmensvertragsart entweder ganz weg oder vereinfacht aus. Zudem werden Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen. Der Arbeitnehmer verbessert auf diesem Wege die eigene Gesundheitsvorsorge. So überraschend die Entscheidung des BMF auch kam, so bringt sie doch auch Vorteile mit sich. So muss künftig nicht mehr peinlich genau auf die Einhaltung der 44-Euro- Grenze geachtet werden, was zur Verbesserung der Leistungen und Tarife für die Mitarbeiter führt. Ohnehin lagen längst nicht alle Arbeitnehmer innerhalb dieser Grenze, sodass die neue Auslegung des BMF eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter mit sich bringt. Die Central Krankenversicherung ist seit über 20 Jahren in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge aktiv und bietet umfassende und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer passgenaue Angebote.
Wenn auch Sie in Ihrme Unternehmen über die Einführung einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge nachdenken, fragen Sie mich als Vermögensberater und Projektleiter der INIFA – Initiative Fachkräfte – Ich berate Sie gerne!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG