Betriebliche Altersvorsorge – Früher an später denken!
Ob Angestellter, Arbeiter, Auszubildener oder GmbH-Geschäftsführer – sie alle haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, in die sie ein Teil ihres Gehalts einzahlen können. Und der Fiskus hilft sogar beim Sparen. Die beliebtesten Analagevarianten: Die Direktversicherung und die Pensionskasse.
Bestenfalls geschätze 38 Prozent des Bruttojahreseinkommen – mehr gibt die gesetzliche Rente aktuell nicht her. Das wird später gerade einmal für das Nötigste reichen. Wer aber nach der Berufstätigkeit seinen Lebensstandard halten will, muss privat vorsorgen. Zum Beispiel mit einer Betriebsrente. Seit mehr als zehn Jahren haben Arbeitnehmer nun die Möglichkeit, einen Teil Ihre Bruttoeinkommens oder -gehalts für die Rente anzusparen – übrigens unabhängig von der Branche und der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind. Oft schließ die Firma auch einen mehr oder weniger hohen Betrag zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu.
Grundsätzlich gilt: Die Beiträge zur Betriebsrente sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie eine Höchstgrenze von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigen. Das sind im Jahr 2014 pro Monat 238 Euro in den alten Bundesländern. Wer zuvor keine Rentenzusage bei einem Arbeitgeber nach §40b EStG erworben hat, kann sogar noch einmal 1.800 Euro im Jahr steuerfrei sparen – auf diesen Betrag müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Im Gegensatz zu diesen finanziellen Vorteilen während der Erwerbstätigkeit müssen Ruheständler später die Auszahlungen aus ihrer Bertriebsrente versteuern. In der Regel fällt abr die anfängliche Steuerersparnis deutlich höher aus als die sogenannte nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter.
Arbeitgeber in der Pflicht
Immerhin: Fast jeder zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland inzwischen einn Anspruch auf eine spätere Betriebsrente erworben. Dabei unterscheidet man fünfn Durchführungswege. Welcher We gewählt wird, entscheidet allein der Arbeitgeber.
Besonders häufig bieten die Unternehmen die Direktversicherung oder die Anlage in einer Pensionskasse an. Im ersten Fall schließt das Unternehmen einen Lebensversicherungsvertrag bei einer Assekuranz ab, dessen Bezugsrecht aber auf den Arbeitnehmer und gegebenfalls auf seine Hinterbliebenen läuft. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die von der Firma – manchmal auch mit anderen Betrieben oder Verbänden – gegründet wurde. Die Pensionskasse investiert die Beiträge der Beschäftigten zum Großteil in festverzinsliche Anlagepapiere. Sie unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht.
Die beiden Varianten haben einige Gemeinsamkeiten. So können die Mitarbeiter sowohl bei der Direktversicherung als auch bei der Pensionskasse zwischen einer lebenslang garantierten Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung wählen. Wer seine Betriebsrentenbeiträge aus dem Nettoeinkommen bestreitet, kann außerdem die Riester-Förderung nutzen. Dazu müssen die Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden, wobei ein Anspruch auf Grund- und Kinderzulage besteht.
Un eine besonder wichtige Gemeinsamkeit beider Varianten wurde gleich per Gesetz geregelt: Bei einem Jobwechsel bleiben die bisher erworbenen Rentenanwartschaften erhalten. Die Altersvorsorge kann dann entweder aus der privaten Schatulle weitergeführt oder einfach zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.