Neues Kostenrecht – Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten
Wenn Sie Ihr Recht vor Gericht durchsetzen möchten, müssen Sie seit dem 01.08.2013 tiefer in die Tasche greifen. Denn das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sieht eine Erhöhung der Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte vor – um rund 17 Prozent.
Dies kann für Sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Denn hier wird von der Regel abgewichen, dass der, der den Prozess verliert, die Anwaltskosten des Gegners erstatten muss. Man hat hier selbst dann keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten, wenn man den Prozess gewinnt.
Diese Streitigkeiten können teuer werden – Ein Beispiel:
Das Arbeitsgerichtsgesetz schreibt vor, dass bestimmte Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht geführt werden müssen. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beispiel über die Wirksamkeit einer Kündigung, Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (rückständiges Gehalt, Urlaubsansprüche, Wirksamkeit von Abmahnung, Streit über das Zeugnis usw.).
Ihr Mitarbeiter kommt trotz fester Arbeitszeiten regelmäßig zu spät, weshalb Sie ihn abmahnen. Da er sein Verhalten nicht ändert, sehen Sie sich gezwungen, ihm zu kündigen, und stellen ihm ein entsprechendes Zeugnis aus, in welchem seine Unzuverlässigkeit zum Ausdruck gebracht wird. Ihr ehemaliger Arbeitnehmer klagt nun gegen die Abmahnung, gegen die Kündigung und gegen das vermeintlich schlechte Zeugnis. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 2.000 Euro.
RECHTLICH GESEHEN HANDELT ES SICH HIER UM DREI STREITIGKEITEN MIT FOLGENDEN KOSTEN:
Die Abmahnung verursacht in der 1. Instanz bis zu folgende Kosten:
(1. Instanz, 1 Anwalt, mit Einigung)
Streitwert: 2.000,00 Euro- Gesamtkosten. 606,95 Euro
Die Klage auf Zeugniskorrektur verursacht in der 1. Instanz bis zu folgende Kosten:
(1. Instanz, 1 Anwalt, mit Einigung)
Streitwert: 2.000,00 Euro – Gesamtkosten: 606,95 Euro
Die Kündigungsschutzklage verursacht in der 1. Instanz bis zu folgende Kosten:
(1. Instanz, 1 Anwalt, mit Einigung)
Streitwert: 6.000,00 Euro – Gesamtkosten: 1.485,97 Euro
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Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG