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Familienstreit vorprogrammiert – Der letzte Wille

11. Dezember 2013

Es gibt nur wenige Themen, welche so zuverlässig für Streitigkeiten sorgen wie eine Erbschaft. Oftmals sind mehrere Gründe dafür verantwortlich:

Fehlerhaftes Testament

Die letzte Wünsche des Verstorbenen sind oft missverständlich oder falsch formuliert. Nach einer aktuellen Studie sind ca. 30 Prozent aller Deutschen äußerst schlecht informiert und können selbst mit den einfachsten Begriffen wie „gesetzliche Erbfolge“ oder „Pflichtanteil“ nichts anfangen. Juristische Begriffe werden oftmals falsch benutzt oder schlichtweg verwechselt. Auch bei der Erstellung von handschriftlichen Testamenten. Die Folge daraus ist, dass in vielen Fällen der letzte Wille dann, nicht wie vom Erblasser gewünscht, durchgesetzt werden kann.

Grundsätzlich gibt es auch in der Erbschaftssteuer gewisse Freibeträge für die nächsten Angehörigen. Für Ehepartner gilt ein genereller Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder erben immerhin noch 400.000 Euro ohne eine Cent Steuern zahlen zu müssen und zuletzt Enkel können sich über 200.000 Euro steuerbefreit freuen. Erst wenn die Erbschaft die vorgenannten Grenzen überschreitet ist auch der Fiskus mit von der Partie.

Wenn der Erblasser nur Vermögen in Form von Geld vererbt ist auch eine Steuerschuld meistens nicht problematisch. Erst wenn nicht genug Geld auf der hohen Kante liegt und die Erbschaft dennoch die Freibeträge überschreitet (beste Beispiele stellen sicherlich Immobilien, Schmuck oder Kunstgegenstände dar) kann es durchaus zu Problemen führen. Eine schnelle Veräußerung ist meistens nicht möglich oder auch nicht gewollt.

Längerfristige Wirkung

In Deutschland ist gerade auch das sogenannte Berliner Testament immer noch sehr beliebt. Nur wissen vielen nicht um die Tücken, welches dieses hat. Ein einmal geschlossenes Berliner Testament zementiert nämlich ist ursprünglich getroffene Regelung. Denn die Eheleute setzten sich bei dieser Form des Testaments gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide Ehepartner verstorben sind, erben die Kinder. Diese Regelung lässt sich auch von dem überlebenden Ehepartner im Nachhinein nicht ändern.  Außer im Berliner Testament ist explizit für diesen Fall eine Klausel eingebaut worden. Für den Fall, dass dies nicht der Fall ist, was die Regel darstellt, gilt kein neueres Testament des länger Lebenden, da das Berliner Testament dann immer vorgeht.

Wenn nach einem Erbfall kein Testament vorliegt, müssen die Erben einen dementsprechenden Erbschein beim hiesigen Nachlassgericht beantragen. In der Regel befinden sich die Nachlassgerichte in den entsprechenden lokalen Amtsgerichten. Allerdings ist dieser Erbschein dann deutlich teurer als es zu Lebzeiten ein Testament gewesen wäre. Dazu möchte ich gerne ein Beispiel geben. Ein Erbschein für ein Erbe von 200.000 Euro würde beim Nachlassgericht saftige 714 Euro kosten. Ein Testament vor dem Erbfall bei einem Notar lediglich 424 Euro. Man hätte nicht nur Geld gespart, sondern sicherlich durch diese notarielle Urkunde den einen oder anderen Ärger vermieden.

Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften

Kommt es in einem Erbfall von Vermögen zu mehreren Erben führt dies zwangsläufig zu einer eher unbeliebten Erbengemeinschaft. In der Regel ist dies allerdings äußerst unpraktikabel. Als Beispiel möchte ich die Eltern und die Ehefrau eines verstorbenen nennen, welche zu gleichen Teilen erben, da es kein Testament gab. In diesem Fall entsteht die besagte Erbengemeinschaft und die drei Erben müssen entscheiden, was mit Ihrem Erbe weiter geschieht. Nicht selten führt dies zu völlig unterschiedlichen Interessen und demnach zwangsläufig zum Streit zwischen den Parteien, gerade wenn es um Immobilien oder anderen Sachwerten geht.

Gerade wenn der Partner oder die eigenen Eltern versterben, stellt dies eine anspruchsvolle und emotionale Belastung für die Erben dar. Nicht nur die Psyche sondern auf oftmals die körperliche Verfassung leiden darunter. Auch gerade eine hohe Erbschaft kann die Erben überfordern. Es kommt nicht gerade selten vor, dass dann die Erben über die Stränge schlagen. Schnell wird das ganze Geld für schicke Autos, teure Urlaube, Partys und viele andere Dinge verprasst.  Der Erblasser kann dafür schon über sein Testament entsprechend diesem vorbeugen. Ein Beispiel dafür wäre die sogenannte Dauertestamentsvollstreckung. Durch die Dauertestamentsvollstreckung kann man monatliche Auszahlungen schon vor dem eigenen Ableben regeln und somit den Erben die Überforderung ersparen.

Fazit:

Nur ein notarielles Testament kann viele dieser Probleme umgehen. Überlegen Sie es sich wirklich gut. Denn „früher an später denken“! Einen wirklich guten Notar finden Sie hier >>> Notar Klaus Rogger

Referenzen

Das sagen Kunden über mich als ihren persönlichen Berater

Ehrliche Kundenbewertungen sind die beste Entscheidungsgrundlage für die Wahl eines Beraters.

Norbert L. (Herten) - Kaufmännischer Angestellter

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David-Charles K. (Witten) - Informatiker

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Michael S. (Bochum) - Gymnasiallehrer

Herr Eckert hat uns vollumfassend und kompetent zu den Themen Bausparen und Riester-Rente beraten. Auch die „Nachsorge“ läuft hervorragend. Ich empfehle ihn uneingeschränkt weiter!

Tino H. (Recklinghausen) - Florist

Ich bin seit Jahren Mandant bei Herrn Eckert. Ich kann nur Gutes berichten und fühle mich wirklich richtig gut beraten! In den letzten Jahren wurde mir immer mit Rat und Tat bei Seite gestanden,und ich bin wirklich zufrieden! Ich habe das Gefühl das ich bei Herrn Eckert gut aufgehoben bin und man sich wirklich um meine Anliegen und Probleme kümmert. Ich werde nicht vertröstet, oder via Brief ins Büro zu deren Sprechzeiten gebeten!!Herr Eckert versucht sogar telefonisch Dinge zu klären, da ich selten in sein Büro kann!! Ich habe oft das Gefühl das ich hierbei das RUND-UM-SORGLOS-PAKET habe!

Rainer B. (Essen) - Controller

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Nora K. (Witten) - Apothekerin

Bei unserer Baufinanzierung im Jahr 2005 hat uns Herr Eckert schon sehr gut beraten und für uns die besten Konditionen herausgeholt. Als jetzt die Umschuldung anstand hatte er alle Termine im Überblick und uns wieder fachlich überzeugt. Vielen Dank für die tolle Betreuung!

Ullrich A. (Bochum) - Apotheker

Thomas Eckert ist äußerst kompetent, sachlich, sehr zuverlässig, erklärt spezielle Fragen auch solange und öfters, bis die Antworten verstanden sind, legt sich wichtige Termine auf Wiedervorlage, damit wirklich nichts „anbrennt“, kann ich unbedingt und ohne jede Einschränkung jedem empfehlen, der sich um die Verwaltung seines (auch sehr kleinen!!) Vermögens nicht alleine kümmern will.

Heike F. (Dülmen) - Rentnerin

Ich bin sehr dankbar, in einer schwierigen Lebenssituation jemanden „an der Seite“ zu haben, der sich persönlich, kompetent und vertrauensvoll um alles kümmert, wovon ich nicht genug Ahnung habe und es mir auch noch verständlich machen kann. Ob es um meine eigene Riesterrente, alle anstehenden Neuversicherungen der Kinder bei Einstieg ins Berufsleben oder die Einschätzung und Neuregelung aller sonstigen Versicherungsangelegenheiten geht, Herr Eckert hat sich immer wieder zeitnah für uns eingesetzt und uns dabei vor allem durchgehend auch super informiert. Eine Betreuung, die ich gerne immer wieder weiterempfehle.

Annika K. (Düsseldorf) - Opernsängerin

Herr Eckert hat mich sehr kompetent in Angelegenheiten von Versicherungen und Altersvorsorge beraten. Die von ihm empfohlenen Produkte sind sehr gut und auf meine Bedürfnisse optimal angepasst. Im Besonderen bin ich positiv beeindruckt von seiner Auffassung von Kundenservice. […] Diese sehr ehrliche und korrekte Art, seinen Beruf auszuüben, zeichnet Herrn Eckert aus. Für mich ist er ein sehr kompetenter, vertrauenswürdiger und integrer Berater, den ich jederzeit weiterempfehlen würde.