Familienstreit vorprogrammiert – Der letzte Wille
Es gibt nur wenige Themen, welche so zuverlässig für Streitigkeiten sorgen wie eine Erbschaft. Oftmals sind mehrere Gründe dafür verantwortlich:
Fehlerhaftes Testament
Die letzte Wünsche des Verstorbenen sind oft missverständlich oder falsch formuliert. Nach einer aktuellen Studie sind ca. 30 Prozent aller Deutschen äußerst schlecht informiert und können selbst mit den einfachsten Begriffen wie „gesetzliche Erbfolge“ oder „Pflichtanteil“ nichts anfangen. Juristische Begriffe werden oftmals falsch benutzt oder schlichtweg verwechselt. Auch bei der Erstellung von handschriftlichen Testamenten. Die Folge daraus ist, dass in vielen Fällen der letzte Wille dann, nicht wie vom Erblasser gewünscht, durchgesetzt werden kann.
Grundsätzlich gibt es auch in der Erbschaftssteuer gewisse Freibeträge für die nächsten Angehörigen. Für Ehepartner gilt ein genereller Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder erben immerhin noch 400.000 Euro ohne eine Cent Steuern zahlen zu müssen und zuletzt Enkel können sich über 200.000 Euro steuerbefreit freuen. Erst wenn die Erbschaft die vorgenannten Grenzen überschreitet ist auch der Fiskus mit von der Partie.
Wenn der Erblasser nur Vermögen in Form von Geld vererbt ist auch eine Steuerschuld meistens nicht problematisch. Erst wenn nicht genug Geld auf der hohen Kante liegt und die Erbschaft dennoch die Freibeträge überschreitet (beste Beispiele stellen sicherlich Immobilien, Schmuck oder Kunstgegenstände dar) kann es durchaus zu Problemen führen. Eine schnelle Veräußerung ist meistens nicht möglich oder auch nicht gewollt.
Längerfristige Wirkung
In Deutschland ist gerade auch das sogenannte Berliner Testament immer noch sehr beliebt. Nur wissen vielen nicht um die Tücken, welches dieses hat. Ein einmal geschlossenes Berliner Testament zementiert nämlich ist ursprünglich getroffene Regelung. Denn die Eheleute setzten sich bei dieser Form des Testaments gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide Ehepartner verstorben sind, erben die Kinder. Diese Regelung lässt sich auch von dem überlebenden Ehepartner im Nachhinein nicht ändern. Außer im Berliner Testament ist explizit für diesen Fall eine Klausel eingebaut worden. Für den Fall, dass dies nicht der Fall ist, was die Regel darstellt, gilt kein neueres Testament des länger Lebenden, da das Berliner Testament dann immer vorgeht.
Wenn nach einem Erbfall kein Testament vorliegt, müssen die Erben einen dementsprechenden Erbschein beim hiesigen Nachlassgericht beantragen. In der Regel befinden sich die Nachlassgerichte in den entsprechenden lokalen Amtsgerichten. Allerdings ist dieser Erbschein dann deutlich teurer als es zu Lebzeiten ein Testament gewesen wäre. Dazu möchte ich gerne ein Beispiel geben. Ein Erbschein für ein Erbe von 200.000 Euro würde beim Nachlassgericht saftige 714 Euro kosten. Ein Testament vor dem Erbfall bei einem Notar lediglich 424 Euro. Man hätte nicht nur Geld gespart, sondern sicherlich durch diese notarielle Urkunde den einen oder anderen Ärger vermieden.
Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften
Kommt es in einem Erbfall von Vermögen zu mehreren Erben führt dies zwangsläufig zu einer eher unbeliebten Erbengemeinschaft. In der Regel ist dies allerdings äußerst unpraktikabel. Als Beispiel möchte ich die Eltern und die Ehefrau eines verstorbenen nennen, welche zu gleichen Teilen erben, da es kein Testament gab. In diesem Fall entsteht die besagte Erbengemeinschaft und die drei Erben müssen entscheiden, was mit Ihrem Erbe weiter geschieht. Nicht selten führt dies zu völlig unterschiedlichen Interessen und demnach zwangsläufig zum Streit zwischen den Parteien, gerade wenn es um Immobilien oder anderen Sachwerten geht.
Gerade wenn der Partner oder die eigenen Eltern versterben, stellt dies eine anspruchsvolle und emotionale Belastung für die Erben dar. Nicht nur die Psyche sondern auf oftmals die körperliche Verfassung leiden darunter. Auch gerade eine hohe Erbschaft kann die Erben überfordern. Es kommt nicht gerade selten vor, dass dann die Erben über die Stränge schlagen. Schnell wird das ganze Geld für schicke Autos, teure Urlaube, Partys und viele andere Dinge verprasst. Der Erblasser kann dafür schon über sein Testament entsprechend diesem vorbeugen. Ein Beispiel dafür wäre die sogenannte Dauertestamentsvollstreckung. Durch die Dauertestamentsvollstreckung kann man monatliche Auszahlungen schon vor dem eigenen Ableben regeln und somit den Erben die Überforderung ersparen.