Warum es für Firmen so wichtig ist nicht nur die Fahrzeuge sondern auch die Ladung zu versichern
Transportieren Sie eigene Waren oder Arbeitsmittel von einem Standort zum nächsten? Oder beliefern Sie Ihre Kunden selbst? Und nutzen Sie dazu eigene Fahrzeuge?
Dann haben Sie diese wahrscheinlich gut versichert. Aber haben Sie auch an Ihre Ladung gedacht? Denn die ist nicht über Ihre Kfz-Ver- sicherung geschützt. Dabei können die beförderten Güter einen höheren Wert haben als das Fahrzeug selbst! Zum Schutz vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihrer Ladung beim Transport mit eigenen Fahrzeugen dient die sogenannte Werkverkehr-Versicherung. Wir zeigen Ihnen, welche Gefahren Sie hiermit absichern und wie Sie den Schutz sinnvoll erweitern können.
Versicherungsschutz für Ihre Güter sollte auf der Ladeliste stehen!
Die Waren, die Sie im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit transportieren, haben oft einen erheblichen Wert. Es herrscht leider der weitverbreitete Irrtum, dass der Fahrzeuginhalt über die Kfz-Kasko versichert sei. Aber diese schützt nur das Fahrzeug und seine Bestandteile. Verunfallt das Transportmittel, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen und müssen die Güter wiederbeschaffen bzw. abschreiben oder nachproduzieren. Das kann teuer werden.
Eine Werkverkehr-Versicherung bietet hier zuverlässigen Schutz – auch beim Diebstahl ganzer Fahrzeuge oder bei gezielter Entwendung des Fahrzeuginhalts. Letzteres ist z. B. bei Handwerksbetrieben ein großes Problem: Denn Werkzeuge und kleine Arbeitsmaschinen sind bei Dieben besonders beliebt, weil sie handlich und hochpreisig sind. Für den Käufer ist nicht ersichtlich, dass es sich um Diebesgut handelt, und so werden die Werkzeuge z. B. über Internetbörsen oder Flohmärkte zu Geld gemacht. Haben Sie keine Werkverkehr-Versicherung mit entsprechendem Deckungsumfang, müssen Sie die Wiederbeschaffungskosten selbst tragen.
In der Regel bieten entsprechende Policen zwei Deckungsvarianten: eine einfache Basis- oder Grunddeckung und eine umfängliche Deckung – oft Allgefahrendeckung oder Super-Deckung genannt. Bei der letzteren geht der Versicherungsschutz deutlich über Standardgefahren wie Feuer oder Unfall hinaus. Wird die Ladung beispielsweise ganz oder teilweise bei einem Einbruch ins Fahrzeug gestohlen, ist dies über die Werkverkehr-Versicherung gedeckt. Grenze ist natürlich immer die vereinbarte Versicherungssumme*. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie einen Auszug der versicherten Gefahren in den beiden Deckungsvarianten der AachenMünchener.
* Grundlage ist der Handels- bzw. Rechnungswert der zu versichernden Güter, wie z. B. der Einkaufswert (wenn Fahrten dem Einkauf dienen) und der Verkaufspreis (wenn Fahrten dem Verkauf dienen)
Darauf sollten Sie unbedingt achten!
Bei einem Transport ist das Fahrzeug nicht immer in Bewegung. Gerade bei längeren Touren wird es auch über Nacht geparkt oder es entsteht eine längere Wartezeit, weil Güter an einem Zwischenziel zugeladen werden. Auch vor und nach dem eigentlichen Transport können Schä- den auftreten. Etwa beim Be- und Entladen oder wenn das Fahrzeug am Zielort verschlossen abgestellt wird. Diese Szenarien werden durch eine sogenannte „Haus-zu-Haus-Deckung“ und die „Nachtzeitdeckung“ abgesichert. Im Rahmen der „Haus-zu-Haus-Deckung“ sind sogenannte Be- und Entladeschäden versichert – also auch der Weg vom Lager zum Fahrzeug und nach dem Entladen die Strecke zum Ziel der Lieferung. Die „Nachtzeitdeckung“ gewährleistet Versicherungsschutz rund um die Uhr. Und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug während des Transportes in der Nacht zwischen 22-6 Uhr verschlossen auf offener Straße geparkt wird. Und das ist längst nicht bei jeder Werkverkehr-Versicherung der Fall! Auch für Ihre Mitarbeiter ist es sicher beruhigend zu wissen, dass die persönliche Habe, die sie auf ihren Touren mitführen ebenfalls in gewissem Umfang mitversichert ist.
Wichtiger Tipp:
Wenn Sie bereits eine Sach-Inhaltsversicherung abgeschlossen haben, sind nicht selten bestimmte Transportrisiken bereits mitversichert. Dabei muss man sich jedoch im Detail anschauen, in welchem Umfang hier Deckung für den Werkverkehr geboten wird. In der Regel sind bei diesen Deckungen auch bestimmte Summengrenzen, z. B. 10.000 Euro je Fahrzeug, festgelegt!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG