Das Libidoproblem der berufständischen Versorgungswerke
Freie und kammerfähige Berufe wie
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- vereidigte Buchprüfer
- Rechtsanwälte
- Patentanwälte
- Notare
- Ärzte
- Tierärzte
- Apotheker
sowie partiell
- Psychologische Psychotherapeuten
- Ingenieure
sind in berufständischen Versorgungswerken pflichtversichert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung arbeiten die Versorgungswerke mit dem Kapitaldeckungsverfahren um Ihren Mitgliedern Leistungen in Form von Alters-, Berufunfähigkeitsrenten sowie einer Hinterbliebenenversorgung leisten zu können.
Doch problematisch gestaltet sich mittlerweile für die Versrogungswerke die private Lebensführung ihrer Mitglieder. Besonders das Vers0rgungswerk der Ärzte und Apother beklagt das „Bäumchen-Wechsel-Dich-Spielchen“ der Versicherten.
Hierzu möchte ich einfach mal gerne eine einfaches und verständliches Beispiel geben:
Max Mustermann, 55 Jahre und erfolgreicher niedergelassenener Kardiologo, trennt sich nach 20 Jahren Ehe von seiner Frau. Vor 7 Monaten hatte er eine Affäre mit einer 18 Jahren jüngeren Arzthelferin begonnen. Die Affäre entwickelt sich nun nach der Trennung von seiner Frau sehr gut weiter und nach weiteren 2 Jahren Beziehung mit der jungen Freundin und der Scheidung von seiner Ex-Frau entscheidet sich Herr Mustermann erneut für eine Ehe. Schon allein um seine junge Lebenspartnerin für alle Fälle abzusichern. Im Alter von 61 stirbt Max Mustermann an einem prlötzlichen Herzinfarkt. Sicherlich geschuldet durch seinen intensiven, anstregenden und arbeitsrecihen Lebensstil. Seine 43-jährige zweite Frau bekommt nun eine lebenslange Witwenrente. Sie wird statistisch als Frau mit einem Geburtsjahrgang von 1971 durchschnittlich 85 Jahre alt.
Genau vor dieser Probkematik stehen viele Versorgungswerke. Da die Mitglieder aus den freien kammerfähigen Berufen in der Regel recht gut verdienen zahlen Sie auch überdurchschnittlich ein erwerben ansprechene Anwartschaften. Durch eine Scheidung von der gleichaltrigen Ex-Frau und einer neuen Partnerschaft mit deutlich jüngeren Partnerin steigt das Risiko der Hinterbliebenenrente aus Sicht der Versorgungswerke. Teilweise müssen demnach Versorgungswerke Witwenrenten über 40-50 Jahre zahlen.
Auch durch ein gutes Kapitaldeckungsverfahren kann man solche Probleme nicht einfach unter den Teppich kehren!