Mini-Job und bAV – eine interessante Kombination mit vielen Möglichkeiten
Der Mini-Job ist eine interessante Möglichkeit für viele kindererziehende Mütter aber auch Väter neben der Erziehung des Nachwuchs zusätzliche finanzielle Mittel dem Haushalt beizusteuern. Oftmals erreicht man aber auch schon mit nur wenigen Stunden die Grenze von 450 Euro im Monat, obwohl man vielleicht mehr machen könnte. Durch die Steuerklasse V lohnt sich dies aber meistens nicht wirklich. Deshalb verzichten viele Menschen in Deutschland darauf in den sogenannten Midi-Job zu gehen.
Auf der anderen Seite werden durch den Mini-Job aber auch keine wirklichen Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt. Lediglich der Arbeitgeber zahlt innerhalb seiner Pauschale von 30 Prozent an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Rentenversicherungsanteil von 15 Prozent. Dieser ist allerdings nicht ausreichend für die volle Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge.
bAV und Minijob – Eine geniale Kombination
Es gibt jedoch ein interessante Kombination der betrieblichen Altersvorsorge innerhalb eines Mini-Jobs. Durch die Tatsache, dass Beiträge einer Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sowohl steuer- als auch sozialversicherungsbefreit sind, schafft dies die Möglichkeit auch mehr als nur die reinen 400 Euro zu verdienen. Im Jahr 2013 liegt der monatliche Höchstbetrag einer bAV bei 232 Euro. Somit könnte man in Summe vor Abzug der betrieblichen Altersvorsorge sogar 682 Euro verdienen, ohne die geringfügige Beschäftigung zu einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Midi-Job zu machen.