Versicherungssummen und Ertragsausfallschutz
Vertragsmanagement in der gewerblichen Sach-Versicherung
Sie glauben, alles getan zu haben, Ihren Betrieb und damit das finanzielle Risiko gegen die wichtigsten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und die sogenannten Elementargefahren abgesichert zu haben. Und doch gibt es wahrscheinlich noch etwas, was Sie in Ihrem Absicherungskonzept vielleicht nicht oder nicht genügend beachtet haben, was unter Umständen jedoch verheerende Folgen haben kann.
Was nämlich, wenn Sie nach einem Brand Ihre Geschäftstätigkeit auf unbestimmte Zeit nicht ausüben können und folglich auch kein Geld mehr in die Kasse kommt? Und was ist mit den Fixkosten? Die laufen unaufhaltsam weiter, auch wenn Sie keinen Umsatz mehr machen?
Eine solche Situation kann sich schnell zu einem finanziellen Fiasko für Sie entwickeln, wenn Sie nicht über entsprechende Rücklagen für ein solches Risiko verfügen. Dieses finanzielle Risiko lässt sich jedoch minimieren. Die Ertragsausfallversicherung der AachenMünchener, auch bekannt als Betriebsunterbrechungsversicherung, bietet entsprechenden Schutz.
Das nachfolgende Beispiel der Firma „Müller Fleischerei & Partyservice GmbH“ soll verdeutlichen, wie wichtig ein solcher Schutz ist:
Familie Gießer betreibt ihre Fleischerei und den Cateringservice in der dritten Generation. Die Auftragslage ist gut. Die Firma hat sich über Jahrzehnte einen festen Kundenstamm erarbeitet. Durch ihren guten Ruf und die schnelle und zuverlässige Auftragser füllung kommen stetig neue Kunden hinzu. Eines Nachts kommt es durch einen Kurzschluss zu einem Brand, der die teuren Küchenmaschinen, wie Cutter, Räucherofen und Vakuumierer, beschädigt.
Die Maschinen und die Betriebsräume müssen aufwendig instand gesetzt beziehungsweise renoviert werden, sodass diese mehrere Wochen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Metzgerei kann ihren Geschäftsbetrieb während der Dauer der Reparatur und der Renovierung der Betriebsräume nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt weiterführen. Einige angenommene Aufträge im fünfstelligen Bereich können nicht ausgeführt werden. Die Fixkosten für Raummiete, Strom und natürlich die Gehälter der Angestellten laufen weiter. Herr Gießer senior hatte sich glücklicherweise bereits vor einiger Zeit um einen Ertragsausfallschutz gekümmert.
Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung zum Beispiel der AachenMünchener ersetzt grundsätzlich den entgangenen Gewinn sowie die notwendigen fortlaufenden Kosten, wenn der Betriebsablauf aufgrund eines bestimmten Sachschadens (zum Beispiel Feuer oder Einbruchdiebstahl) gestört wird. Um seine Kunden nicht zu verlieren, hatte Herr Gießer Fremdmaschinen angemietet, um zumindest die bereits angenommenen Aufträge erfüllen zu können und einen Mindestbetrieb aufrechtzuerhalten. Dabei werden auch die erforderlichen Kosten für den Erhalt des Betriebes werden als sogenannte Schadenminderungskosten durch die Ertragsausfallversicherung getragen.
Ohne einen entsprechenden Schutz gäbe es die Fleischerei wohl heute nicht mehr! Denn der Gesamtaufwand für den entgangenen Gewinn und für fortlaufende Kosten aufgrund der ausgefallenen Küchenmaschinen, der Stromkosten und der Personal kosten beläuft sich auf rund 180.000 Euro.
Nicht nur Qualität, sondern auch Quantität!
Es ist aber außerordentlich wichtig, die richtigen Versicherungssummen zu ermitteln. Oftmals kann der Ertragsausfallschutz in der Inventar- beziehungsweise Inhaltsversicherung hinzugewählt werden, oder er ist sogar von vornherein standardmäßig eingeschlossen. Doch meist ist die Entschädigung auf die Höhe des versicherten Inventars begrenzt. Dies kann gerade bei Betrieben, deren Umsätze im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln sehr hoch sind, viel zu wenig sein.
Viele Bürobetriebe haben lediglich ein paar Schreibtische und Computer, generieren aber durch ihre Dienstleistung einen relativ hohen Umsatz. Wird ein solcher Betrieb zum Beispiel durch einen Brand gestört und die Geschäftstätigkeit kann für eine gewisse Zeit nicht fortgeführt werden, bedeutet das enorme Einbußen.
Je nachdem wie lange der Betrieb durch ein solches Ereignis stillsteht, kann das unter Umständen das Ende für eine Firma bedeuten. Achten Sie deshalb auch auf die Dauer, für die die entgangenen Gewinne und fortlaufenden Kosten getragen werden, die sogenannte Haftzeit. Die Haftzeit sollte mindestens zwölf Monate betragen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können auch 18 beziehungs weise 24 Monate vereinbart werden.
Unterversicherung unbedingt vermeiden!
Was für den Ertragsausfallschutz gilt, trifft natürlich auch auf die Geschäfts-Inhaltsversicherung zu. Die Ermittlung der korrekten Versicherungssummme ist das A und O, sonst kann im Schadenfall die Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert gekürzt werden. Und das kann den Geldbeutel empfindlich treffen!
Besser Vorsicht als Nachsicht
Um von vornherein zu vermeiden, in eine solche Situation zu kommen, empfehle ich Ihnen dringend, Ihren aktuellen Versicherungsschutz von überprüfen zu lassen. Auch wenn Sie bereits über eine Geschäfts- Inhaltsversicherung mit integriertem oder separatem Ertragsausfallschutz verfügen, sollten Sie Ihre Verträge regelmäßig auf ausreichenden Deckungsumfang hin überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Gerne berate ich Sie zu diesen Themen professionell und kompetent. Rufen Sie mich einfach an!
Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG