Wer zahlt eigentlich bei einem Totalschaden nach Autobrand?
Immer häufiger sieht man heutzutage in den Nachrichten, dass in deutschen Großstädten Autos brennen. Das kann Gründe haben, welche niemand wirklich selbst verschuldet hat, aber auch wie in der erwähnten Situation, wo eine Brandstifter für den Schaden verantwortlich ist.
Wie reagieren die Versicherer?
Aktuell gibt es Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), welche den Trend der steigenden Fahrzeugbrände belegen. Allein in der Hansestadt Hamburg brannten im vergangenen Jahr über 200 Fahrzeuge, wobei die meisten Fälle faktische Totalschäden waren. Doch zahlt bei einer KFZ-Versicherung die Teilkaskoversicherung in einem solchen Fall überhaupt, oder ist eine Vollkaksoversicherung notwendig um die Schanden entschädigt zu bekommen?
Zunächst einmal ein gute Nachricht, denn bei Brandstiftung oder auch Vandalismus übernimmt die Teilkaso in aller Regel den Totalschaden am Fahrzeug und leistet den Wiederbeschaffungswert. Jegliche Wertgegenstände, welche nicht zum direkten Fahrzeugzubehör gehören, zum Beispiel Handy, Aktentasche, Mantel oder auch die teuere Golftasche, werden dabei nicht übernommen und die Versicherung ist nicht leistungspflichtig. Auch Schäden in der Umgebung, also beispielsweise ein nebenparkendes Auto oder auch der Carport, werden nicht ersetzt. Die Teilkaskoversicherung leistet grundsätzlich also immer vor und nimmt dann einen möglichen ermittelten Täter, falls dieser ermittelt wurde, in Regress.
Aktuell wurde mein Produktgeber, die AachenMünchener Versicherung AG, wieder einmal als fairster KFZ-Versicherer in einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts ServiceValue GmbH im Auftrag des Focus Money ausgezeichnet. In sechs und sechs Kategorien erhielt die AachenMünchener dabei die Bestnote „Sehr gut“.
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