Private Pflege richtig absichern – Versorgungslücke schließen
Leider gibt es auch in unserer heutigen Zeit des medizinischen Fortschritts niemanden, der vor der Gefahr einer möglichen Pflege durch einen Unfall oder Krankheit geschützt ist. Doch diesen Worst-Case des Pflegefalls kann man mit einer Zusatzversicherung absichern und somit den finanziellen Ruin abwenden.
Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge wenn die eigene Familie geschützt werden soll. Denn es drohen nicht nur die finanziellen Folgen sondern auch die menschlichen Belastungen für die eigene Familie sollten dabei beachtet werden!
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt in der höchsten Pflegestufe gerade einmal um die 2.000 Euro. Ein Platz in einem durchschnittlichen Pflegeheim kostet allerdings schon leicht über 3.000 Euro. Je nach Anspruch kann dies weit über diesen Betrag noch hinausgehen. Diese entstandene Versorgungslücke muss dann aus hart erarbeiteten Altersrente, dem Angesparten sowie aus dem Familienkreis beigesteuert werden.
Private Pflegetagegeldversicherung
Diese Form der Zusatzversicherung für den Pflegefall hilft mit einem festen Betrag die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der realen Kosten eines Pflegeplatzes abzudecken. In der Regel richtet sich die Höhe des Beitrags danach, in welche Pflegestufe der Versicherte vom Sozialversicherungsträger eingeordnet wird. Den vollen Pflegetagegeldsatz bekommen die Versicherten in aller Regel in der Plegestufe III. In der zweiten Stufe wird meist 50 Prozent, in der Pflegestufe I 25 Prozent des Pflegetagessatzes gezahlt. Der Vorteil in dieser Variante liegt in der Nutzbarkeit des Tagessatzes. Dieser wird nämlich beim Pflegetagegeld in einem festen Geldbetrag unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Nur die Pflegesstufe ist ausschlaggebend für die Höhe des Betrags.
Pflegerentenversicherung
Eine weiter Variante ist die sogenannte Pflegerentenversicherung. Diese leistet bei Beginn der Pflegebedürftigkeit eine zuvor vereinbarte Rente. Dabei spielen wiedermals die tatsächlichen Kosten der Pflegebedürftigkeit keine Rolle.
Aber egal welche Form der Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. Entscheidend im Ernstfall für die Qualität des Versicherungsschutzes sind die Versicherungsbedingungen. So sollte das Thema der Inflation auf jeden Fall in dem Vertrag mit berücksichtigt sein. Denn oftmals liegen Jahrzehnte zwischen Abschluss der Pflegezusatzversicherung und einem Leistungsfall.
Bei den Pflegezusatzversicherungen bestimmen die Versicherungsbedingungen entscheidend über die Qualität des Versicherungsschutzes im Ernstfall. So sollten zum Beispiel Pflegetagegeldversicherungen einen Inflationsausgleich vorsehen. Das bedeutet: Die Pflegetagegeldversicherung erhöht den vereinbarten Tagessatz in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mögliche Fußangeln im Vertrag genau beachten
Ebenfalls sinnvoll sind Pflegetagegeldversicherungen, die bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit Einmalleistungen bereitstellen, etwa für den altersgerechten Umbau des Hauses oder den Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Auf jeden Fall sollte die Pflegezusatzversicherung im Ernstfall nicht darauf bestehen, die Pflegebedürftigkeit selbst festzustellen oder zu bestätigen – oder die einmal diagnostizierte Pflegebedürftigkeit regelmäßig überprüfen zu wollen. Gute Pflegezusatzversicherungen übernehmen die Feststellungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und ersparen dem Betroffenen zusätzliche Untersuchungen bis hin zum Ärzte-Marathon.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Fußangeln, die den Schutz aushöhlen. So werden junge Leute unter 30 Jahren oftmals nur gegen das Risiko einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit abgesichert. Doch solche Policen gilt es, unbedingt zu vermeiden, denn auch unter 30 besteht das Risiko, durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden.
Wichtig ist auch, dass eine Beitragsbefreiung in den Pflegestufen I bis III vereinbart wird, so dass die Beiträge nicht weiterlaufen, wenn man pflegebedürftig wird. Und zu guter Letzt sollten die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung nicht von (Vor-)Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig gemacht werden, um Zahlungen aus der privaten Zusatzversicherung nicht zu behindern.
Wichtig ist auch, dass es keine längeren Wartezeiten zwischen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und den Leistungen der Pflegezusatzversicherung gibt: Manche Policen sehen vor, dass hier ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten mit eigenen Mitteln überbrückt werden muss – das ist viel zu lange und belastet den Betroffenen und seine Familie übermäßig.