Die Zigarettenpause – Probleme mit Arbeitgebern
Rauchen im Betrieb: ja oder nein? Und wenn ja, wo, wie viel und wie lange? Die Diskussionen über den Nichtraucherschutz in deutschen Betrieben lassen nicht nach. Schließlich haben Raucher statistisch gesehen ein höheres Risiko, krankheitsbedingt auszufallen – im Durchschnitt zwei Tage im Jahr. So kosten Raucherpausen die Betriebe bares Geld und stören den Betriebsfrieden, glaubt man Mario Ohoven, dem Präsidenten des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft. Welche Rechte haben Raucher und Nichtraucher am Arbeitsplatz? Und was gilt für Sie als Arbeitgeber?
Allgemein gilt: Sie als Arbeitgeber können festlegen, ob und in welchem Maße das Rauchen in Ihrer Firma geduldet wird. Allerdings ist hierbei § 5 der Arbeitsstättenverordnung zu beachten, nach dem jeder Beschäftigte Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat. Das Großraumbüro, in dem am Computer geraucht werden kann, ist damit in der Praxis nur schwer umzusetzen.
Ein grundsätzliches Recht auf Raucherpausen während der Arbeitszeit besteht im Gegensatz zu zulässigen Arbeitsunterbrechungen, wie zum Beispiel dem Gang zur Toilette oder dem Kaffee im Büro, für Ihre Arbeitnehmer nicht. Und es liegt in Ihrem Ermessen, inwieweit Sie eine Infrastruktur für Raucher zur Verfügung stellen, also zum Beispiel ob es Raucherräume gibt, einen abgegrenzten Bereich in der Kantine oder ob die Raucher für ihren Zigarettenkonsum das Betriebsgelände verlassen müssen. Wenn Sie mit Ihrer Belegschaft übereinkommen, ist auch das Rauchen im Betrieb problemlos möglich. Sobald aber nur ein Mitarbeiter gegen diese Regelung protestiert, gelten der Nichtraucherschutz und Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Angestellten und deren Gesundheit.
Konsequenzen für Raucher, welche sich nicht an Regeln halten
Verstoßen Raucher gegen die Auflagen am Arbeitsplatz, können ernsthafte Konsequenzen drohen: Wer gegen klar ausgesprochene Rauchverbote verstößt, riskiert eine Abmahnung und bei hartnäckiger Missachtung sogar die fristlose Kündigung. Wird in Ihrer Firma die Arbeitszeit erfasst, können Sie festlegen, dass rauchende Angestellte für ihre Zigarette an der Zeiterfassungsanlage ausstempeln. Wer das versäumt, hat schlechte Karten: Letzten Endes liegt dann Arbeitszeitbetrug vor, und das sehen auch die meisten Gerichte so. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Rauchen komplett zu verbieten. Selbst unbezahlte Raucherpausen müssen dann nicht mehr gewährleistet werden.
Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für Ihren Betrieb und Ihre Beschäftigten. Doch nicht immer stoßen alle Regelungen bei allen Beteiligten auf Gegenliebe. Bei juristischen Auseinandersetzungen mit Ihren Angestellten sind Sie mit einer Rechtsschutzerversicherung der Advocard Rechschutzversicherung AG auf der sicheren Seite. Sie nimmt Ihnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits ganz einfach ab.
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Dieser Beitrag stammt aus den „GEWERBENEWS“ der AachenMünchener Versicherung AG