Kindererziehungszeiten – Meldung nicht vergessen!
Die Idee des deutschen Rentenversicherungssystem reicht bis in die Zeit von Bismarck zurück. Damals wurden viele Kinder geboren und Rentner sind häufig, leider auch durch die zwei Weltkriege, oftmals gar nicht oder nur kurz in den Genuss einer Rente aus der umlagefinanzierten Sozialversicherung zu bekommen. Das Grundprinzip hieß: „Wir sorgen für unsere Sprösslinge in der Kindheit, dafür sind diese dann im Alter für uns da!“
Grundzüge von diesen Gedanken findet man auch noch heute in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder. Zwar funktioniert der rein umlagefinanzierte Gedanke aufgrund niedriger Geburtenraten und der alternden Gesellschaft nicht mehr, doch Teile dieser Überlegungen finden sich auch heute noch wieder. Denn die Erziehungszeiten der Mütter führen auch heute noch zu einer individuellen Erhöhung der gesetzlichen Rentenansprüche. Bedeutet also immer noch: „Je mehr Nachkommen – desto mehr Rente!“
Ein fiktives Einkommen über 30.000 Euro wird berücksichtigt
Für Kinder die vor dem 01.01.1992 geboren worden sind ist es zwar nur lediglich ein Jahr, aber für alle Sprösslinge, welche nach diesem Datum das Licht der Welt erblicken konnten, werden drei volle „Beitragsjahre“ angerechnet. Die Mütter werden vom Bund also so eingestuft und entsprechende Rentenbeiträge gezahlt, als hätten Sie Mütter eine rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeführt. Dafür legt der Gesetzgeber den durchschnittlichen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers zu Grunde. Im vergangenen Jahr 2011 war dies immerhin ein Betrag von knapp über 30.000 Euro.
Entsprechend meiner Ausführungen lohnt es sich also um so mehr die Kindererziehungszeiten dem Rententräger zu melden. Immer wieder kommt es allerdings in meiner Tätigkeit als Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung AG vor, dass bei der Einsicht in die Rentenversicherungsverläufe diese Zeiten fehlen.