Bundesregierung legt Gesetzesentwurf für Unisex-Tarife vor
Vor einigen Tagen hat die deutsche Bundesregierung einen neuen Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgelegt. Inhaltlich soll danach die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach dem Männer und Frauen auch in Versicherungstarifen gleichgestellt behandelt werden sollen, in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden. Somit sind nach diesem Entwurf unterschiedliche Versicherungsbeiträge bzw. für die Geschlechter nur noch vor dem 21. Dezember 2012 zulässig. Alle Tarife nach diesem Datum, wie beispielsweise ein Risiko-Lebensversicherungstarif, müssen geschlechtsunabhängig ausgestaltet sein und kalkuliert werden.
Solvency II
Ein weiterer und durchaus wichtiger Punkt in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist die Aufnahme markanter Vorschriften der EU-Richtlinie „Solvency II“. Dabei geht es um eine ganzheitliche Betrachtungsweise des Risikos und zur Ansetzung von realen Marktwerten von Verbindlichkeiten und Vermögenswerten in den Bilanzen der deutschen Versicherungskonzerne. Ziel ist die deutliche Verringerung eines Ausfallrisikos eines Versicherer, wie damals der Mannheimer Versicherung AG.
Mit diesem Entwurf wird vorgesehen, dass nicht nur zu Abdeckung der Versicherungsrisiken Kapital vorbehalten wird, sondern noch zusätzliches Kapital zur Absicherung von Markrisiken (wie z.B. Wertminderung der Kapitalanlage) vorgesehen wird. Solche Risiken können nämlich eine wesentliche Bedrohung der Solvabilität von Versicherungsunternehmen ausmachen, was von den bisherigen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz nicht berücksichtigt wurde.
Streichung des Kreditaufnahmeverbots
Nach Vorlage des neuen Entwurfs über das Versicherungsaufsichtsgesetz hat sich auch der Bundesrat eingeschaltet. In einer seperaten Stellungnahme verlangt dieser, das sogenannte Kreditaufnahmeverbot für Versicherungskonzerne aus dem Jahr 2009 wieder zu streichen. Eine Aufnahme von Kreditmitteln sollte in einem überschaubaren Rahmen durchaus möglich sein. Ob dies wirklich geschehen wird bleibt allerdings im Dunkeln. Die Bundesregierung hat zwar verlautbart, dass Sie den Vorschlag prüfen möge, jedoch auch darauf hingewiesen, dass gerade diese Regelung bedeutend dazu beigetragen hat, dass deutsche Versicherer so „unbschadet“ aus der Finanzkrise vervorgegangen sind.