Unisex-Tarife – Einsparmöglichkeiten prüfen!
Bei gleichen Lebensbedingungen nahezu gleiche Lebenserwartung
Hauptargument für das Unisex-Urteil ist, dass die tatsächliche Lebenserwartung nicht ausschließlich vomGeschlecht, sondern von vielen anderen Faktoren wie Art und Umfang der Berufstätigkeit, dem familiären und sozialen Umfeld, Ernährungsgewohnheiten, Konsum von Genussmitteln abhängt. Eine Klosterstudie von Mönchen und Nonnen stützt diese Aussage.
Ab 21. Dezember 2012 gleicher Beitrag bei gleicher versicherter Leistung für Mann und Frau
Bisher erhielten zum Beispiel Frauen aufgrund der längeren Lebenserwartung für den gleichen Beitrag eine geringere private Altersrente als ein Mann. Das wird ab dem 21. Dezember 2012 anders: Dann erhalten Männer und Frauen für den gleichen Beitrag eine gleich hohe private Altersrente.
Ein Versorgungscheck verhindert teuere Verträge ab Jahresende
Viele Tarife werden sich mit der neuen Regelung ab 21. Dezember deutlich verändern. Beitragsveränderungenwird es besonders bei Produkten für die private Altersvorsorge, Absicherung der Arbeitskraft, Pflegefall- und Hinterbliebenenabsicherung geben. Männer und Frauen sind dabei unterschiedlich betroffen – daher ist ein Tarif-Check wichtig, bevor es Geld kostet.
Bestandsschutz für bestehende Verträge
Verträge, die vor dem Stichtag 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz. Daher bietet ein Tarif-Check – jetzt – die Chance, noch dauerhaft günstige Lösungen für die Zukunft zu finden.
Doch für wen ist ein Abschluss vor dem 21. Dezember 2012 interessant?
Männer sollten noch dieses Jahr prüfen, ob ihre Altersvorsorge, die Absicherung der Arbeitskraft oder des Pflegefalls ausreichend sind. Frauen sollten den Abschluss einer Risikolebensversicherung noch vor dem 21. Dezember 2012 vorziehen.
Sollte man bis 2013 warten, wenn man mit Unisex-Tarifen von Beitragsvorteilen profitiert?
Bei der AachenMünchener nicht! Sie bietet mit den Übergangstarifen bereits ab Mitte Juli 2012 näherungsweise die zu erwartenden Beitragsvorteile. Somit können alle Kunden ohne Nachteile mit ihrer bedarfsgerechten Vorsorge in 2012 starten.
Wie sieht es bei einer betrieblichen Altersversorgung aus?
Der EuGH befasste sich im Urteil ausschließlich mit privaten Versicherungsverträgen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV), deren europarechtliche Gleichbehandlungsvorschriften auf anderen Regelungen beruhen, ist deshalb nicht direkt betroffen. Die Regeln für die Gleichbehandlung bei privaten Versicherungen und bAV sind inhaltlich jedoch ähnlich. Daher geht die gesamte Branche davon aus, dass die vom EuGH entwickelten Grundsätze auf die bAV zu übertragen sind. Für neue Zusagen auf bAV und die damit zusammenhängenden Versicherungsverträge wird die AachenMünchener Lebensversicherung AG (sowie die Generali Deutschland Pensionskasse AG) deshalb ab dem 21. Dezember 2012 ausschließlich Unisex-Tarife anbieten. Die bestehenden Versorgungszusagen und die damit verbundenen Versicherungen sind nach heutigem Stand vom Urteil des EuGH nicht betroffen.
Wie im privaten Bereich gilt auch für die betriebliche Altersversorgung (zum Beispiel für Gehaltsumwandlungen mit einer Direktversicherung), dass Männer noch vor dem 21. Dezember 2012 handeln sollten. Frauen brauchen nicht bis 2013 zu warten. Sie profitieren bereits heute bei der AachenMünchener von einer höheren betrieblichen Altersrente.