Unisextarife nicht für Bestandskunden der PKV bindend
Lange wurde innerhalb des PKV-Verbands über die Thematik der Unisextarife für Bestandskunden diskutiert.
Hintergrund: Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 01.03.2011 entschieden, dass auch neben den Lebensversicherern auch die Krankenversicherer ab dem 21.12.2012 sogenannte Unisextarif anbieten müssen. Bisher haben Versicherungsunternehmen bei der Kalkulation der meisten Versicherungsprodukte ein individuelles Geschlechterrisiko einkalkuliert.
Dieses wird für Neukunden auch ab Ende 2012 wirksam. Doch die Diskussion zum Thema der Bestandskunden scheint geklärt zu sein. Aus einem aktuellen Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Josef Isensee geht klar hervor, dass dies einen zu starken Eingriff in die Grundrechte der Versicherten eingreift.
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