Wissenswertes zur Versicherung von Firmenwagen
Abschluss der Versicherung
In der Regel zahlt der Arbeitgeber alle Betriebs- und Unterhaltskosten des Firmenwagens. Dazu gehören Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge, Kosten für Inspektion und Reparaturen. Dies gilt auch für privat genutzte Firmenwagen.
Umfang des Versicherungsschutzes
Pflicht ist die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese ersetzt Personen- und Sachschäden, die Dritten mit dem Kraftfahrzeug zugefügt werden. Ergänzend ist die Teilkaskoversicherung, die für Sturm, Hagel, Blitzschäden, Wildschäden und Diebstahl eintritt. Für den Ersatz von selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Wagen sowie mut- oder böswillige Beschädigungen durch fremde Personen tritt nur die Vollkaskoversicherung ein. Bei Leasing oder Fremdfinanzierung des Firmenfahrzeugs wird in der Regel eine Vollkaskoversicherung vorgeschrieben. Darüber hinaus sind ein Autoschutzbrief und die Absicherung des Fahrers gegen selbst verschuldete Unfälle empfehlenswert, wenn dieser nicht über eine private Unfallversicherung verfügt.
Schadenfreiheitsrabatt
Wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen erhält und seinen Privatwagen abschafft, ruht sein Versicherungsvertrag. Sein Schadenfreiheitsrabatt (SF) bleibt in der bisherigen Höhe je nach Versicherung für drei bis sieben Jahre erhalten. Danach verfällt er entweder komplett oder pro Jahr um eine SF-Stufe. Es besteht die Möglichkeit, die persönliche Schadensfreiheitsklasse des Arbeitnehmers auf den Firmenwagen zu übertragen. Endet das Arbeitsverhältnis, nimmt er den dann aktuellen Schadenfreiheitsrabatt wieder mit. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig, die der Versicherung vorgelegt wird.
Schadenfall
Bei einem Unfall kommen die vom Arbeitgeber für den Firmenwagen abgeschlossenen Versicherungen für den Schaden auf. Ereignet sich der Unfall bei einer Privatfahrt, muss der Arbeitnehmer unter Umständen die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung aus eigener Tasche zahlen. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch andere Regelungen vereinbaren. Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen des Autos durch die KFZ-Haftpflichtversicherung geschützt. Beispiel: Wird die Ehefrau des Firmenwagenfahrers verletzt, erhält sie vom Haftpflichtversicherer Schadenersatz, zum Beispiel Verdienstausfall, Pflegekosten, Unterhalt, Schmerzensgeld.
Um auch den Fahrer zu entschädigen, ist der Abschluss einer Zusatzdeckung zu empfehlen. Kfz-Unfälle und sonstige Schadenfälle am oder mit dem Dienstfahrzeug sind dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Der Mitarbeiter ist für alle Beschädigungen, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, in voller Höhe schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch bei Diebstahl, wenn er zum Beispiel den Wagen unverschlossen geparkt oder mangelhaft beaufsichtigt hat.