Früher an später denken kann sich mal wieder lohnen
Es gibt nur wenige Themen in denen die Politik nicht mitspielt. Besonderen Einfluss, und das sicherlich zu Recht, nimmt sie auf die Gestaltung der privaten Vorsorge in Deutschland. Dies geschieht aber nicht nur in der Regel zum Vorteil derjenigen, welche selber eigenverantwortlich vorsorgen möchten. Ich möchte Ihnen dazu einfach mal ein paar Beispiele geben:
1. Beispiel – Erhöhung des Rentenbeginns
Für alle ab dem 01.01.2012 geschlossenen geförderten Altersvorsorgeverträge erhöht sich der frühstmögliche Rentenbeginn um 2 Jahre auf 62 Jahre. Betroffen davon sind sowohl die Riester- als auch Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Argumentiert wird dies als Anpassung auf die Änderung im gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter.
2. Beispiel – Absenkung des gesetzlichen Garantiezinses
Eine weitere vieldiskutierte Entscheidung kam aus dem Bundesfinanzministerium. Dieses hat beschlossen den gesetzlich fixierten Garantiezins für konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen von derzeit 2,25% auf in Zukunft nur noch 1,75% mit Wirkung zum 01.01.2012 abzusenken.
3. Beispiel – EuGH verordnet Unisex-Tarife
Schon seit ewigen Zeiten werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielen das Alter, der Gesundheitszustand aber auch und gerade das Geschlecht eine elementare Rolle in der Kalkulation des Versicherers. Der EuGH hat am 01.03.2011 entschieden, dass die Versicherungswelt diesen Zustand bis spätestens zum 21. Dezember 2012 ändern muss – also Unisex-Tarife einführen. Sind Frauen in der privaten Krankenversicherung immer ein wenig teurer, sparen Sie doch gleichzeitig wieder bei der Autoversicherung, weil sie statistisch weniger Unfälle verursachen.
Noch alte Vorteile sichern
Denjenigen, welche noch in den nächsten 14 Monate Versicherungsverträge abschliessen möchten rate ich sich sachkundigen Rat über mögliche Vor- oder Nachteile durch die benannten Änderungen einzuholen. Den denken Sie besser früher an später!