Schlichten statt richten – Die Mediation
Verhandeln statt klagen, denn es geht auch ohne Prozess. Seit einigen Jahren etabliert sich gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten das Mediationsverfahren als Alternative bei juristischen Auseinandersetzungen. Aus diesem Grund bietet Advocard Rechtsschutzversicherung AG seit Anfang 2010 Mediation im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung an. Für Firmenkunden gilt dies vor allem im Bereich des Arbeits- und Schadenersatzrechtsschutzes.
Noch bevor eine Streitigkeit vor Gericht landet, besteht hier die Möglichkeit, professionelle Unterstützung zur Konfliktlösung zu erhalten. Ihre Interessen können somit schneller und effektiver verfolgt werden.
Was genau ist eine Mediation?
Mediation ist die außergerichtliche Konfliktlösung mithilfe eines unabhängigen Vermittlers („Mediators“), bei der die Konfliktparteien freiwillig und aktiv nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Die Lösung wird den Parteien nicht als Urteil „von oben“ durch den Richter diktiert, sondern gemeinsam gesucht und gefunden. Das Ziel ist, nicht miteinander zu streiten, sondern miteinander zu reden. Der Mediator bringt sein Know-how als Kommunikations- und Verhandlungsmanager ein, die Entscheidungsgewalt bleibt jedoch bei den Parteien.
Jede Menge Vorteile!
- Mediation schont Nerven und spart Zeit
- Hohe Erfolgsquote (> 60 Prozent)
- Schnelle Konfliktlösung
- Belastungssichere Lösung durch gemeinsames Erarbeiten (Winwin- Situation): „Man kann sich hinterher noch in die Augen sehen“
- Nicht öffentliches Verfahren: Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung oder des Imageverlusts, keine Presse!
Keine Nachteile
Sie haben durch ein Mediationsverfahren im Rahmen Ihrer Rechtsschutzversicherung nichts zu verlieren, da Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen steht. Sollte das Mediationsverfahren scheitern oder sind Sie mit dem erzielten Ergebnis nicht einverstanden, können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Advocard Rechtsschutzversicherung AG in gewohnter Weise in Anspruch nehmen. Die Mediation ist somit eine zusätzliche Leistung zum ohnehin gegebenen Versicherungsschutz. Es besteht keine Verpflichtung, sich auf eine Mediation einzulassen.