Staatliche Förderung durch Zertifizierung – Die Basis-Rente
Zum Start der Basisrente gab es anders als bei der Riester-Rente keine staatliche Zertifizierung. In der jährlichen Steuererklärung musste der Versicherungsnehmer eines Basisrenten-Vertrages alle Vertragsunterlagen vorlegen. Diese überprüften die Finanzämter im Einzelfall nach zum Teil unterschiedlichen Kriterien, was immer wieder zu Irritationen führte. Ab dem Beitragsjahr 2010 hängt die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben in einem Basisrenten-Vertrag zwingend davon ab, ob der Vertrag zertifiziert wurde. Das gilt auch für bereits bestehende Verträge.
Die Zertifizierung einer Basisrente bescheinigt, dass alle Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung als Altersvorsorgeaufwendungen erfüllt sind, ohne dass das jeweilige Finanzamt prüfen muss, ob der Vertrag alle Kriterien einer Basisrente erfüllt.
Die Anforderungen für die Zertifizierungsind bundeseinheitlich über ein generelles Zertifizierungsverfahren geregelt. Zuständig für die Zertifizierung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ab dem Beitragsjahr 2010 sind die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die vom Kunden in einen Basisrenten-Vertrag geleisteten Beiträge an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen für Altersvermögen bei der Deutsche Rentenversicherung Bund zu melden.
Alle BasisRenten-Produkte der AachenMünchener sind längst zertifiziert!
Die Zertifizierung der AachenMünchener Lebensversicherung AG gilt für die beiden Tarifvarianten der Basis-Rente. Den Kunden, die bis Ende 2009 einen Basis-Renten-Vertrag bei der AachenMünchener abgeschlossen hatten, wurden im Rahmen einer Bestandsaktion neue zertifizierte Bedingungen mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Somit besteht für BasisRenten-Kunden der AachenMünchener Rechtssicherheit für die steuerliche Anerkennung, und das dauerhaft für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
BasisRente und Berufsunfähigkeitsabsicherung
Gerade für Selbstständige u3nd Freiberufler ist es – neben der privaten Altersvorsorge – gleichzeitig besonders wichtig, für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen, denn auch bei Berufsunfähigkeit erhalten sie kaum gesetzliche Leistungen.
Beteiligen Sie das Finanzamt bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft!
Die beste Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer Altersvorsorge zu verbinden, bietet die BasisRente mit einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV).
Der Vorteil dieser Kombination ist, dass die Beiträge zur BUZV genauso steuerlich gefördert werden wie die Beiträge zur BasisRente. Voraussetzungen: Die Prämie für die BUZV beträgt weniger als die Hälfte des Gesamtbeitrages. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann allenfalls als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Der dafür vorgesehene Höchstbetrag ist allerdings in den meisten Fällen durch die Beiträge zur Krankenversicherung aufgebraucht. Als Folge sind die Beiträge zu einer selbstständigen BU in vielen Fällen steuerlich nicht mehr absetzbar.
Die PRIVATE BERUFSUNFÄHIGKEITSABSICHERUNG der AachenMünchener – ein „ausgezeichnetes“ Produkt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Basis-Rente zählt zu den besten am Markt. Die Stiftung Warentest vergibt für die Berufsunfähigkeitsversicherung das Qualitätsurteil „sehr gut“ und das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen bewertet die BU und BUZV der AachenMünchener Lebensversicherung AG mit der Höchstwertung: fünf Sterne. Auch bei dem jüngsten BU-Rating von Franke & Bornberg lautet das Ergebnis wiederholt „hervorragend“, was der Höchstwertung FFF entspricht.
Fazit: Mit der zertifizierten BasisRente der AachenMünchener erhalten Sie ein attraktives, sicheres und zertifiziertes Produkt zum Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Das gilt ganz besonders in der Kombination mit einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung. Damit finanziert Ihnen der Staat zu großen Teilen Ihre private Altersvorsorge und gleichzeitig Ihre Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko.