Ertragsausfall – das unterschätzte Betriebsrisiko
Sie glauben, alles getan zu haben, Ihren Betrieb und damit das finanzielle Risiko gegen die wichtigsten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und die sogenannten Elementargefahren abgesichert zu haben. Und doch gibt es wahrscheinlich noch etwas, was Sie in Ihrem Absicherungskonzept vielleicht nicht oder nicht genügend beachtet haben, was unter Umständen jedoch verheerende Folgen haben kann.
Was nämlich, wenn Sie nach einem Brand Ihre Geschäftstätigkeit auf unbestimmte Zeit nicht ausüben können und folglich auch kein Geld mehr in die Kasse kommt? Und was ist mit den Fixkosten? Die laufen unaufhaltsam weiter, auch wenn Sie keinen Umsatz mehr machen.
Eine derartige Situation kann sich schnell zu einem finanziellen Fiasko entwickeln, wenn Sie nicht über entsprechende Rücklagen für ein solches Risiko verfügen. Dieses finanzielle Risiko lässt sich jedoch minimieren. Eine Ertragsausfallversicherung – auch bekannt als Betriebsunterbrechungsversicherung – bietet entsprechenden Schutz.
Dazu gebe ich Ihnen folgendes Beispiel:
Das Beispiel der Firma Druckerei Schwarzer soll verdeutlichen, wie wichtig ein solcher Schutz ist. Familie Schwarzer betreibt ihre Druckerei in der dritten Generation. Die Auftragslage ist gut. Die Firma hat sich über Jahrzehnte einen festen Kundenstamm erarbeitet. Durch ihren guten Ruf und die schnelle und zuverlässige Auftragserfüllung kommen stetig neue Kunden hinzu. Eines Nachts kommt es durch einen Kurzschluss zu einem Brand, der die teuren Druckmaschinen beschädigt. Die Maschinen müssen aufwendig instand gesetzt werden, sodass diese mehrere Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Druckerei kann ihren Geschäftsbetrieb während der Dauer der Reparatur und der Renovierung der Betriebsräume nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt weiterführen. Einige angenommene Aufträge im fünfstelligen Bereich können nicht ausgeführt werden. Die Fixkosten für Raummiete, Strom und natürlich die Gehälter der Angestellten laufen weiter. Herr Schwarzer senior hatte sich in weiser Voraussicht bereits vor einiger Zeit um einen Ertragsausfallschutz gekümmert.
Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die notwendigen fortlaufenden Kosten, wenn der Betriebsablauf aufgrund eines bestimmten Sachschadens (zum Beispiel Feuer oder Einbruchdiebstahl) gestört wird. Um seine Kunden nicht zu verlieren, hatte Herr Schwarzer Fremdmaschinen angemietet, um zumindest die bereits angenommenen Aufträge erfüllen zu können und einen Mindestbetrieb aufrechtzuerhalten. Auch die erforderlichen Kosten für den Erhalt des Betriebes werden als sogenannte Schadenminderungskosten durch die Ertragsausfallversicherung getragen. Ohne einen entsprechenden Schutz gäbe es die Druckerei wohl heute nicht mehr! Denn der Gesamtaufwand aufgrund der ausgefallenen Druckmaschinen für den entgangenen Gewinn, die Stromkosten, die Personalkosten und so weiter beläuft ich auf zirka 250.000 Euro.
Auf die richtige Höhe kommt es an!
Es ist extrem wichtig, die richtige Versicherungssumme zu ermitteln, sonst kann auch ein Ertragsausfallschutz im Zweifel unzureichend sein. Oftmals kann der Ertragsausfallschutz in dynamischen Sach-Inhaltsversicherung hinzugewählt werden oder er ist sogar von vornherein standardmäßig eingeschlossen. Doch meist ist die Entschädigung auf die Höhe des versicherten Inventars begrenzt. Dies kann gerade bei Betrieben, deren Umsätze im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln sehr hoch sind, viel zu wenig sein. Viele Bürobetriebe haben lediglich ein paar Schreibtische und Computer, generieren aber durch ihre Dienstleistung einen relativ hohen Umsatz. Wird ein solcher Betrieb zum Beispiel durch einen Brand gestört und die Geschäftstätigkeit kann für eine gewisse Zeit nicht fortgeführt werden, bedeutet das enorme Einbußen. Je nachdem wie lange der Betrieb durch ein solches Ereignis stillsteht, kann das unter Umständen das Ende für eine Firma bedeuten. Achten Sie deshalb auch auf die Dauer, für die die entgangenen Gewinne und fortlaufenden Kosten getragen werden, die sogenannte Haftzeit. Die Haftzeit sollte mindestens 12 Monate betragen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können auch 18 beziehungsweise 24 Monate vereinbart werden.
Der Schutz sollte mit Ihrem Betrieb wachsen!
Gleich ob Sie sich für eine separate Ertragsausfallversicherung oder für den in die Inventarversicherung integrierten Schutz entschieden haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die versicherte Ausfallsumme auch den aktuellen Zahlen Ihres Betriebes entspricht. Für diesen Zweck ist in den meisten Ertragsausfallkonzepten eine sogenannte Dynamik enthalten. Diese sorgt dafür, dass sich Ihre versicherte Summe jedes Jahr automatisch um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. So wächst Ihr Versicherungsschutz mit Ihrem Betrieb. Noch besser ist es natürlich, wenn Sie in einem jährlichen Termin die Zahlen mit Ihrem Berater abgleichen und den Umfang entsprechend anpassen. Wenn der Betrieb wächst, eine Dynamik jedoch fehlt, gelangt das versicherte Unternehmen oft schleichend in eine Unterversicherung, was im Schadenfall eine entsprechende Kürzung der Entschädigung bedeuten kann. Achten Sie deshalb immer auf die Aktualität Ihres Ertragsausfallschutzes.