Gruppenunfallversicherung – Vorteile in der Besteuerung für Arbeitnehmer
Für Verträge ohne Direktanspruch verbessert sich die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen
Mit einer Gruppenunfallversicherung gewähren Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern eine freiwillige soziale Leistung und schützen sich und Ihre Belegschaft vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls. Damit erhöhen Sie den Wert des Arbeitsplatzes für jeden versicherten Mitarbeiter, denn wer sich nur auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, hat im Zweifelsfall schlechte Karten.
In der Gruppenunfallversicherung unterscheiden wir Verträge mit und ohne Direktanspruch des Arbeitnehmers. Bei Verträgen mit Direktanspruch kann der Arbeitnehmer die Leistung unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Bei Verträgen ohne Direktanspruch steht die Ausübung der Rechte ausschließlich dem Arbeitgeber zu. Da die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben verbucht werden können, sind Gruppenunfallversicherungen auch für Sie als Arbeitgeber steuerlich interessant.
Verträge ohne Direktanspruch
Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Vertragsgestaltung ohne Direktanspruch künftig für den Arbeitnehmer günstiger. Statt der Versteuerung der Beiträge zum Zeitpunkt der Zahlung über die Lohnsteuer sind nun die Beiträge im Leistungsfall zu versteuern. Die Steuer fällt nur für die Beiträge an, die für die Leistungen des verunfallten Arbeitnehmers gezahlt wurden. Die Besteuerung ist zudem begrenzt auf die an den Versicherungsnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung. Tritt kein Unfall ein, müssen auch die Beiträge nicht versteuert werden. Der Arbeitnehmer profitiert außerdem vom Zinsvorteil, weil er für die Beiträge erst im Leistungsfall statt zum Zeitpunkt der Beitragszahlung Steuern zahlt.
Verträge mit Direktanspruch
Wenn Sie als Arbeitgeber vertraglich einen Direktanspruch vereinbart haben, steht Ihrem Arbeitnehmer die Ausübung der Rechte unmittelbar zu. Die steuerlichen Regelungen bleiben hier grundsätzlich unverändert. Der Beitrag ist zum Zahlungszeitpunkt wie Arbeitslohn zu versteuern. Leistungen aus einer solchen Unfallversicherung sind auch weiterhin in der Regel steuerfrei. Ausgenommen davon sind lediglich Leibrenten (Unfallrenten), die mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.
Vertragsumstellung vom Steuerberater prüfen lassen
Damit Ihre Arbeitnehmer von den steuerlichen Vorteilen profitieren, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Vertrag mit Direktanspruch auf einen Vertrag ohne Direktanspruch umstellen können. Wir empfehlen Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen Bei einer Vertragsumstellung müssen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Beschränkungen beachtet werden. Denn wenn der Direktanspruch aus dem Vertrag ausgeschlossen wird, wird dem Arbeitnehmer einseitig sein Forderungsrecht entzogen. Deshalb sollten Sie Ihre Arbeitnehmer informieren, wenn Sie sich für eine Vertragsumstellung entscheiden, schließlich profitieren Ihre Mitarbeiter davon.
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