Betrieblicher Auslandsschutz – Eine gute Absicherung spart Zeit und Geld
central.world – die Krankenversicherung für im Ausland arbeitende Mitarbeiter
In der letzten Ausgabe haben wir das Internetportal der Central Krankenversicherung AG mit seinen umfangreichen Serviceleistungen für befristet im Ausland arbeitende Mitarbeiter (Expatriates) vorgestellt. Auf diese Zielgruppe zugeschnitten ist der Gruppenversicherungstarif central.world. Diese Auslands-Krankheitskostenversicherung bietet Mitarbeitern und deren Familienangehörigen die hundertprozentige Kostenübernahme bei ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Behandlung. Außerdem enthält der Tarif einige wichtige Zusatzleistungen, beispielsweise die Übernahme des Krankenrücktransports, sowie umfassende Serviceleistungen.
Arbeitgeber haftet im Krankheitsfall
In den meisten Fällen haftet der Arbeitgeber für die Kosten, wenn sein ins Ausland entsandter Arbeitnehmer krank wird. Mit dem neuen Gruppenversicherungstarif central.world sind die über den Arbeitgeber versicherten Personen nun in 192 Ländern abgesichert. central.world übernimmt die Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung. Zusätzlich ermöglicht der Tarif eine bevorzugte Behandlung sowie besondere Serviceleistungen bei über 10.000 medizinischen Einrichtungen und Ärzten. Außerdem stehen den Versicherten via Telefon-Hotline Fachkräfte mit fundiertem Wissen über die lokalen Gegebenheiten und Erstattungspraktiken zur Verfügung. Mehrsprachige persönliche Internetseiten mit geschütztem Kunden-Login, ein Übersetzungsservice und eine weltweit gültige Versichertenkarte runden das Betreuungspaket ab.
Einfache Online-Verwaltung
Unternehmen, die für ihre Expatriates einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Central Krankenversicherung AG abschließen, können die einzelnen Mitarbeiterversicherungen ohne großen Aufwand über einen speziell geschützten Internetzugang verwalten. So können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter problemlos online an- oder abmelden. Zudem kann der jeweilige Mitarbeiter jederzeit seine persönlichen Daten online abrufen oder sich über den Bearbeitungsstand seiner Leistungsanträge informieren.
Kostenrisiko besteht auch bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern
Ist der Expatriate gesetzlich krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse in Deutschland. Aber die Kasse erstattet die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang. Um erhebliche Folgekosten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber bei der Wahl einer Gruppenversicherung darauf achten, dass für ihre im Ausland beschäftigten Mitarbeiter auch die Transportkosten ins nächstgelegene Krankenhaus oder der notwendige Rücktransport nach Deutschland versichert sind. Dabei ist auch wichtig, bis zu welcher Obergrenze die Kassen die Transportkosten übernehmen. Den umfangreichen central.world-Versicherungsschutz und den Tarif central.world50 für im Ausland arbeitende gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen Sie bei mir!