Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Auswirkungen am Beispiel „Bewerbungen“
Ziel des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es, Menschen vor einer Ungleichbehandlung auf Grund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität zu schützen. Dies gilt auch für Bewerbungsverfahren. Schon kleine Unachtsamkeiten bei der Stellenausschreibung können für den Arbeitgeber zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.
Bei Formulierungen wie „Wir suchen junge, dynamische Mitarbeiter, bitte übersenden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Foto“ können sich Bewerber schon aus drei Gründen diskriminiert fühlen und bei einer Absage Schadenersatz nach dem AGG fordern. So könnte sich z. B. eine Spanierin im Alter von 50 Jahren aufgrund ihres Alters, Geschlechtes und ausländischen Aussehens benachteiligt fühlen und Entschädigungsansprüche geltend machen.
Durch eine gesetzlich verfügte Umkehr der Beweislast muss der Bewerber lediglich Tatsachen nachweisen, die auf eine Ungleichbehandlung schließen könnten. Der Arbeitgeber hingegen muss beweisen, dass keine verbotene Ungleichbehandlung vorliegt. Hierzu bedarf es seitens des Arbeitgebers einer kompletten Dokumentierung des Bewerbungsverfahrens. Empfehlenswert ist eine zumindest 3-monatige Archivierung, da Ansprüche wegen Benachteiligung innerhalb von 2 Monaten ab Zugang der Absage geltend gemacht werden können.
Bei Stellenausschreibungen ist Folgendes zu beachten:
- Geschlechtsneutral formulieren
- Verzicht auf direkte und indirekte Altersangaben wie „jung und dynamisch“
- Nicht an Behinderungen anknüpfen
- Weder Rasse noch ethnische Herkunft erwähnen, deshalb keine Bewerbungsfotos anfordern
Diese Regeln gelten für alle Stellenausschreibungen, ob in Zeitungen, im Internet oder auch innerbetrieblich sowie für Mitteilungen an die Bundesagentur für Arbeit oder Personalberatungsfirmen.
Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht nachweisen kann, dass keine Ungleichbehandlung vorliegt, hat bei Arbeitsgerichtsprozessen bis zur ersten Instanz jede Partei die entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten selbst zu tragen.
Ohne passenden Rechtsschutz bleibt der Arbeitgeber auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Deshalb bietet die Advocard Rechschutzversicherung AG speziellen Rechtsschutz für Arbeitgeber an, damit sich Unternehmen gegen solche Klagen wehren können und vor hohen finanziellen Belastungen geschützt werden.