Milliardengeschenk für Steuerzahler – Selbstständige und Arbeitnehmer profitierten
Der Staat verteilte mit dem Bürgerentlastungsgesetz und dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz ein immenses Geldgeschenk und bescherte den Bürgern beachtliche Steuerentlastungen. Mehr als 14 Milliarden Euro landeten dank der neuen Gesetze allein 2010 statt im Staatssäckel auf den Konten der Bürger. Und profitieren konnten alle – Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz sind ab 2010 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Beiträge zu einer privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
Bundesverfassungsgericht hat entschieden
Diese Entlastung ist die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur höheren steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen. Neben dem vollen Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind für die Unfall– und Berufsunfähigkeitsversicherung die Höchstbeträge angehoben worden.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet Familien zusätzlich. Der jährliche Kinderfreibetrag wurde um fast 1.000 € auf 7.008 € angehoben und das Kindergeld um monatlich 20 € erhöht. Darüber hinaus wurde ab 2010 der Steuergrundfreibetrag angehoben.
Überlegen Sie frühzeitig wie Sie das Geld, das Sie persönlich sparen, gewinnbringend einsetzen können. Zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft oder der Gesundheit? Oder zum Aufbau Ihrer Altersversorgung? Nutzen Sie den unerwarteten Geldsegen, um persönliche Versorgungslücken zu schließen.
Verdoppeln Sie für Ihre Mitarbeiter den Steuervorteil
Angestellte können in besonderem Maße von den Steuerersparnissen profitieren, wenn sie die frei werdenden Gelder in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung investieren. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter – auch Sie werden davon profitieren.
- Sie zeigen Ihren Mitarbeitern gegenüber Fürsorge und soziale Verantwortung – Ihre Mitarbeiter wissen das zu schätzen.
- Sie positionieren sich als engagierter Arbeitgeber und binden so Ihre qualifizierten Fachkräfte stärker an Ihr Unternehmen.
- Ihnen entstehen keine Kosten. Der Mitarbeiter finanziert die Beiträge für die bAV aus seinem Lohn.
- Zusätzlicher Vorteil: Sie sparen auf den umgewandelten Gehaltsteil die Lohnnebenkosten ein.
Ein Beispiel für den finanziellen Vorteil eines 30-jährigen Arbeitnehmers:
- monatliches Bruttoeinkommen –> 3.000 Euro
- monatliche Ersparnis durch Steuerentlastungen –> 58,21 Euro
- mögliche monatliche Einzahlung in bAV ohne Nettoverlust zum Vorjahr –> 114,98 Euro
- hieraus resultierende lebenslange monatliche Rente ab Alter 67 –> 725 Euro
Diese Rente von 725 € basiert auf dem Direktversicherungsprodukt bAV STRATEGIE No. 1 der AachenMünchener, inklusive nicht garantierter Überschussbeteiligung bei angenommener Wertentwicklung des Fonds von 6 %.
Das Ergebnis: gleiches Netto auf dem Konto und eine stattliche Altersversorgung! Das ist Mitarbeitermotivation zum Nulltarif.
Sind Sie Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH, können auch Sie von den zusätzlichen Steuervorteilen einer betrieblichen Altersversorgung profitieren. Wählen Sie einen starken und krisenfesten Finanzpartner Für langfristige Geldanlagen wie eine betriebliche Altersversorgung brauchen Sie einen soliden und zuverlässigen Partner. Das Analysehaus Morgen & Morgen hat vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise 2009 zum zweiten Mal einen Belastungstest deutscher Lebensversicherer durchgeführt. Die AachenMünchener Lebensversicherung AG erhält – wie im Vorjahr – die Höchstnote „ausgezeichnet!